AM re 1 » 0 » eine sreianstviagstttie
Stuttgart, 6. März.
Das Innenministerium hat an die Ge« mcinden mit weniger als 5000 Einwohner,! einen Erlaß gerichtet, wonach zufolge einet Anordnung des Reichs- und Preußische« Ministeriums des Innern nunmehr in alle« beteiligten Gemeinden Freianschlagstellen an fest angebrachten Wandflächen gebührenloß anzubringen sind. Auf 1000 Einwohner soll tunlichst eine Freianfchlagstelle entfallen, je nach den örtlichen Verhältnissen können aber auch mehr Freianschlagstellen errichtet wer- den. Der,Werberat der Deutschen Wirtschaft hat sich zur Gewährung von Beihilfen bereit erklärt, falls in einer Gemeinde finanzielle v^ikr^keiten entgegenstehen Eilten. Im allgemeinen werden in WurrremveTS Wandflächen gegenüber freistehenden Einrichtungen zu bevorzugen sein, im übrigen empfiehlt das Innenministerium, bei der Auswahl der Freianschlagstellen die Bezirkspflegeschaften des Landesamts für Denkmalpflege zu be- traaen.
Heraus mrr dem Natt!
Pimpfe „wallen" mit langen Bärten durch die Stadt
Stuttgart, 6. März.
Am Nachmittag des
des Fastnachtdienstags gegen 4 Nhr, trafen sich auf dem Marktplaf Stadt immer mehr kleinere und ältere - dickere und komisch« „Herren", die alle von bei Natur mit langen Bärten gesegnet waren Irgendwo ertönt eine Glocke und auf der Stufen des Rathauses setzt sich der ganze Ver- ein zur ersten Sitzung. Alle haben sie groß« Schilder und Plakate mit den verschieden- sten Aufschriften mitgebracht: „Wir forderr zum Dienstanzug des Jungvolks Regenschirm und Wärmeflasche! — Wir fordern Jungvolkführer mit Bärten!" — „Sonntagsspazier, gärige nur noch mit Begleitung der Taut« Eulalia!" — Der erste Vorsitzende ergreift dat Wort. In eindrucksvoller Sprache stellt er di« Forderungen des Vereins fest und führt de« Anwesenden die Beschwerden der versammelte» Spießer und Mucker vor Augen. Nun erfolg! eine Abstimmung, wie wir sie noch aus srü- Heren Zeiten kennen, der erste bis zum 32. Vor- sitzenden, alle die stellvertretenden Kassiere, und Ehrenmitglieder „rauschen" mit ihren Bärten, daß man nur so seine Freude daran hat. Dann steigt der Umzug! Unter Vorantritt eines mächtigen Transparents mit der Aufschrift: -Verein der Groß-Stutt- aarter Nörgler, Besserwisser,
Kritik« st er und Miesmacher!"
Immer wieder heben die kleinen Kerle grüßend ihre Zylinder — schwenken ihre durchlöcherten Schirme und singen nach der Melodie des Wolgaliedes den erstaunten Leuten zu: „Zieh! euch warm an, zieht euch warm an — Rhen- matismus — Rheumatismus!" Vorne draus marschieren zwei dicke Herren, die haben über ihre Bäuche ein Band mit der Aufschrift:
S-6vier ist ibv Arn« ,»r>d s>» kiisiev
die Hände voll zu tun, um durch die Maste de, Leute hindurch für ihren Umzug einen sreie, Raum zu schaffen.
Zusammenschluß der
Die nationalsozialistische Marktord- nung hat einen erneuten bedeutsamen Aus- bau erfahren. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft erlasten, die soeben im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wirb,
Der neue Zusammenschluß ist ebenso wie die Marktordnung für Getreide, Vieh. Milch usw. aufgebaut. Älle an der Gartenbauwirtschaft beteiligten Gruppen, also Erzeuger. Verarbeiter und Verteiler, werden zu Gartenbau - Wirtschaftsverbänden zusammenge- schlossen und zwar wird für das Gebiet jeder Landesbauernschaft ein Wirtfchgftsverband gebildet. Die Gartenbauwirtschaftsverbände werden ihrerseits wiederum zur Hauptver- cinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft vereinigt. Die Verordnung über die Rege- lung des Marktes für Erzeugniste des Gär- tenbaues vom 22. 6. 1934 und die Verordnung über den Zusammenschluß der Obstund Gemüseverwertungsindustrie vom 8, 11. 1933. bzw. 13. Oktober 1934, werden nunmehr durch die neue Marktordnung ab- aelöst. Dementsprechend gehen die Rechte und Pflichten der wirtschaftlichen Vereinigung der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie aus die neue Hauptvereinigung der Gartenbauwirtschast über.
Im einzelnen gehören zu den Gartenbau- wirtschaftsverbänden 1. die Betriebe, die Rartenbauerzeugniste, Gewürzpflanzen, sowie Heilpflanzen oder ArzneikrSuter anbauen und in den Verkehr bringen. Ferner die Betriebe die Tabak anbauen und ihn als Rohtabak in den Verkehr bringen (Erzeuger- gruppe).
2. Die Betriebe, die Obst und Gemüse aller Art. einschließlich der Südfrüchte und Pilze verarbeiten lVerarbeitergruppe). Zu dieser Gruvve gehören ferner die Hersteller von
Gartenbauwirtschast
Rübensast, Limonaden, Tafelwasser lmi! Ausnahme staatlicher und gemeindlicher Be- triebe). Essig- und Speise-Senf.
3. Die Betriebe, die mit den genannten Erzeugnisten handeln (Verteilergruppe). Aus- genommen ist aus naheliegenden Gründen der Handel mit ausländischem Nohtabak, sowie der Handel mit den genannten Erzeugnissen durch Apotheken.
Gartenbau im Sinne dieser Verordnung ist der Anbau von Obst, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, sowie von Gemüse- und Blumensamen. Zum Gartenbau gehören auch die Baumschulen mit Ausnahme der sorst> lichen Baumschulen.
Aufgabe dieser Zusammenschlüsse ist. ebenso wie bei den Marktverbänden anderer Bodenerzeugnisse die Durchführung der Marktordnung durch Regelung der Erzen- gung. des Absatzes und der Verwertung, sowie der Preise und Preisspannen für die Erzeugniste der Gartenbauwirtschaft. Selbst- verständlich haben die Zusammenschlüsse da- bei die Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohles zu wahren. Zur Erreichung des gesteckten Zieles haben die Zusammenschlüsse weitgehende Vollmachten erhal- ten. Um den Absatz zu regeln, können Gütebestimmungen getroffen. Marktordnungen für einzelne Gebiete erlasten, eine angemessene Vorratshaltung vorgeschrieben. Mindestumsatzmengen für die Verteilergebietc festgesetzt werden usw. Die Festsetzung von Preisen und Preisspannen bedarf der Zustimmung des Neichsministers für Ernäh- rung.
Schließlich steht die Verordnung noch vor daß die Neuerrichtung von Betrieben der Verarbeiter- und Berteileraruvve mit Ausnahme des Einzelhandels genehmigungspflichtig ist. Die Verordnung tritt am 15. Mär, 1935 in Kraft.
im smiWimeute aus Stuttgart
Bei den Befreiungsfeiern in Saarbrücken Stuttgart. 6. März.
Die Tage der Befreiungsfeiern an der Saar werden in der Geschichte des Stahlhelm Württemberg-Hohenzollern eine besondere Rolle spielen. Wenige Stunden vor Beginn der Befreiungsfeiern in Saarbrücken ereilte die Stuttgarter Kameraden von der Aufmarschleitung in Saarbrücken der Befehl, eine Ehrenabteilung des NS. Deutschen Frontkämpferbundes für die Rückliederung der Saar und den Voreimarsch vor dem Führer zu stellen. Diese Ehrenabteilung, bestehend aus 100 Kameraden und vier Fahnen, hatte unter Füh- rung von Landesführer Lensch den gesamten Bund des Reiches in Saarbrücken zu vertreten. Heute, nachdem die Festtage vorüber find, und ein Ueberblick über sie möglich ist, kann festgestellt werden, daß die Württembergs! Stahlhelmkameraden den Bund in würdigster Weise vertreten haben.
Kuh» schuldet über 25 WO M. Steuer
Steuersteckbrief und Vermögensbefchlagnahm« Stuttgart, S.März.
Gegen den Dr. jur. Alfred Kahn, geb. a« 8. Dezember 1876 in Stuttgart, zuletzt wohnhaft in Stuttgart, Kepplerstratze 17, z. Zt. iv Zürich, ist seitens des Finanzamtes Stuttgart- Nord einS teuer st eckbrieferlassen Der Steuerpflichtige schuldet dem Reich «in« Reichsfluchtsteuer von 26 938.75 RM., die am 1. 11. 1934 fällig gewesen ist. Es ergeht hier- mit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland getroffen Wird, vorläufig festzunehmen und ihn unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem di« Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Aus BettMIl Wt SMUMN
Hürden, OA. Heidenheim, 6. März. Die Gattin des Maurermeisters Georg EPPlen wollte ein Glas Wein trinken. Dabei erwischte sie versehentlich eine Flasche, in der stcki eine ätzende weiße Flüssigkeit befand.
L>aß Frau Eppten dies nicht bemerkte, dürfte davon herrühren, daß die betreffende Flüs- figkeit die gleiche Farbe wie Weißwein besitzt und keinen besonderen Geschmack hat. Obwohl sie von dem Glas nur wenig getrunken hatte und zwei Aerzte alsbald zur Stelle waren und eine Ausspülung des Magens Vornahmen, verschied die Frau Epplen kurz darauf. Sie hinterläßt drei Kinder.
Bilanz eines Heiratsschwindlers
Ulm, 6. März. Ern jetzt verheirateter, wiederholt vorbestrafter Mann, wohnhaft in Neu-Ulm. hatte sich wegen Betrugs im Rückfall zu verantworten. In drei Fällen entlockte er Dienstmädchen durch Heirats- Versprechungen nach und nach ihre Erspar- niste im Gesamtbetrag von 1660 NM. Eines der Mädchen büßte 1000 NM. ein. ein anderes 600 NM. und ein drittes 60 NM. Den betrogenen Mädchen blieben nichts als vier ledig geborene Kinder, für die der An- geklagte keinen Unterhalt zahlen kann. Der Angeklagte will Vorbringen, daß er wirklich ernste Heiratsabsichten hatte, das Gericht glaubte ihm aber nicht, da er mehrere Verhältnisse gleichzeitig unterhielt. Seine jetzige Frau heiratete er. als daS Verfahren schon schwebte, sonst würde, wider Staatsanwalt betonte, diese „Glückliche Frau' heute auch noch als Zeuge vor Gericht stehen. Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre Zuchthaus, 300 RM. Geldstrafe und drei Jahre Ehrverlust. Das Gericht billigte dem Angeklagten nochmals mildernd« Umstände zu und verurteilte ihn zu einem Jahr vier Monate Gefänanis.
Geislinger Pserdemarkt. Der gestrige Pserdemarkt war gut beschickt. Auch der Handel war recht lebhaft, wurde doch die Halste der aufgetriebenen Gäule, die prächtiges Material waren, verkauft. Nach dem amtlichen Marktbericht waren 96 Pferde zugeführt, davon 75 Händlerpferde. Verkauft wurden 48 Pferde. Der Preis bewegte sich »wischen 125 und 1400 RM., die meisten Pferde gingen um 800 bis 1100 RM. ab.
Viehmärkte. Abtsgmünd: Jungrinder 80- 135, Rinder und Kalbeln 135—800 RM. — Giengen a. Br.: Kühe 220—400, Kalbeln 240—380. Jungvieh 90—200. Farren 85—300 RM. — Reutlingen: Ochsen 820-500, Kühe 175—510. Kalbinnen 180 bis 410. Rinder 80—285 RM.
Schweinemärkte. Obersontheim: Milchschweine 20—27 RM. — Reutlingen: Milchschweine 19—20 NM. — SPai- chingen: Milchschweine 20—24 NM.
Fruchtmärkte. Aalen: Weizen 10.50 bis 11.00, Gerste 8.25-11.25, Hafer 10.00. Fut- tererbsen 16.00 RM. — Ellwangen: Weizen 10.25. Roggen 8.60. Gerste 8.10. Hafer 8.10 RM.
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Im Auftrag der Gemeinde Martinsmoos, Kreis Calw haben wir für den Neubau eines Lehrerwohnhauses di«
Grab-.Beton-.MaUer-.Zimnler-.Sckmiede-.Flaschner-, Dachdecker-. Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Holzfußboden. EMchboden, Wand- und BodenplSllchen. SanilSre und Elektrische Installation, Schlosser-, Maler-, Tapezier- und Lmoleumarbeiten
vorbehaltlich der Genehmigung der Finanzierung durch das Reichs- sinanzmlnisterium zu vergeben.
Die Unterlagen können ab 8. März 1935 gegen Erstattung der Selbstkosten beim Bürgermeisteramt Mariinsmoos abgeholt werden.
Die Angebote sind verschlossen am 13. März 1935, nachmittag» 3 Uhr daselbst abzugeben, wobei die Offeriössnung statifindet.
Die Bauherrschasi behält sich bei der Vergebung sreie Hand vor.
Die Architekten:
Aber L Burk, Ealw
6-5101
durch die Uebersührung des Staatsanzeigers in den „Stuttgarter NS.-Kurier'I
Nunmehr erscheinen alle amtlichen Nachrichten des bisherigen Staatsanzeigers in einer dreimal in der Woche erscheinenden Beilage des „Stuttgarter NS.» Kurier", im „Negierungsanzeiger für Württemberg". Alle Leser des „Stuttgarter NS.-Kurier" erhalten io ohne Mehrpreis stets die neuesten Gesetze, Bekanntmachungen und Verordnungen. ^
E»li»er Liederbrasz
Zum Gedächtniskonzert am Hel- dcngedenkiag, den 17. März, erhallen unsere Mitglieder freien Zutritt. Die Programme, die zum Eintritt berechtigen, werden am Tag des Konzerts abgegeben.
Cslwer Liedkklminz
Heute abend 8 Uhr
Männer«
und Frauenchor
Vollzählig im Saalbau Weiß.
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Hatztes nicht mehr Mbern!
Mt etwas heißer ldll-Lauge ist du Haadamdrehea je-« Verstopfung enk,
ÄH
ferni und aller lästige Geruch beseitig^
LergefiM in den PerM-Weckrg»
PMW Arbeilsimlel
aus gutem Rohtuch 4.—
aus schwerem Rohköper 4.90
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aus grauem Zeugstoff 5.70, 6.70, 7.40
aus gutem weißen Köper 5.60, 7.20
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Paul Riiuchle.am Markt,Ealw
Calw, den 7. März 1935.
Danksagung
Für die aufrichtige Anteilnahme, die wir bei dem unerwartet raschen Hinscheiden meines lieben Mannes, unseres treubesorgten Vaters
Albert Riexing er
Oberlehrer in Sulzgries-Eßlingen
in so liebevoller Weise hier erfahren dursten, sagen wir herzlichen Dank.
Marie RieMger, geb. Gloß, mit Kindern.
Zwangsversteigerung
Es wird öffentlich meistbietend gegen bar versteigert Dreitag, 8. 8., 10 Uhr, in Simmozheim: 1 Kalbi« (trächtig). Zusammenkunft beim Rathaus,
Gerichtsvollzieherftelle.
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heute frisch eingetroffen bei
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