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Nationalsozialistische Tageszeitung
Calwerlagblait
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Amtliches Organ äer N. 5. v. N. p.
Alleiniges Amtsblatt für alle Stadt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Ealw
Nr. 70
Ealw, Freitag, 28. Januar 1935
2. Jahrgang
Die Ausbildung der H3.-5ührer
Jungbannsahnenweihe aus der Marienburg Marieuburg, 24. Januar.
Im Hofe der Marieuburg wurden am Donnerstagabend am dreijährigen Todestage von Herbert Norkus in einer ergreifenden Kundgebung 700 Jungbannfahnen aus allen Teilen des Reiches in Anwesenheit von Vertretern der Partei und der Wehrmacht feierlich geweiht. Stabsführer Lauterbacher verlas eine Botschaft des leider erkrankten Neichsjugendführers, in der es u. a. heißt:
Die Tatsache, daß sich die nationalsozialistische Bewegung in wenigen Jahren ausschließlich aus den Angehörigen der nationalsozialistischen Jugendverbände rekrutieren werde, lege den Führern des deutschen Jungvolkes besondere erzieherische Pflichten auf. Da -er Jungvolkführer einer der wichtigste« und wesentlichsten Anfgabenträger der nationalsozialistischen Bewegung sei, müsse gerade von ihm eine erhöhte Vorbildlichkeit in der eigenen Lebenssührnng erwartet werden. In der Erkenntnis der besonderen Verantwortung des Jugendftthrers beabsichtige er, der Reichsjugendführer, in Zukunft die endgültige Zulassung zu den höheren Jugendführerämtern von einer Prüfung abhängig zu machen, die von einer besonderen Kommission der Reichsjugendführung abgenommen werden soll. Die Zulassung zu dieser Prüfung werde von einer mindesten s3jährigenAus- bildungszeit abhängig gemacht werden, wovon zwei Jahre in der praktischen Jugendarbeit, d. h. in der aktiven Führung von Einheiten der Hitlerjugend verbracht sein müßten und ein Jahr auf besonders dazu bestimmten Führcrschulen.
Sie schwarze EiurmMne der Caar ln Berlin
Feier am Grabe Friedrichs des Großen kk. Berlin, 24. Januar.
Donnerstag morgen traf die in vielen Tagesmärschen von der Saar herangetragene schwarze Sturmfahne der saarländischen Kriegsopfer in Geltow bei Potsdam ein. wo sie von Ehrenabordnungen aller nationalsozialistischen Gliederungen empfangen wurde.
Die Sturmfahne wurde dann von Kriegsbeschädigten in die G a r n i s o n s k i r ch e von Potsdam, vor der Abordnungen der Reichswehr, der Landespolizeigruppe Brandenburg und aller Gliederungen der Partei Aufstellung genommen hatten, zum Grabe Friedrichs des Großen getragen. Dort wiesen in ihren Begrüßungsansprachen Oberstleutnant von Alten und Gauleitei Kube auf die Bedeutung des großen König? hin. dessen Geburtstag gerade gefeiert wird
Nach der Feier wurde die Sturmfahne ar der Gttnicker Brücke den Vertretern bei NSKOK.. Gau Berlin, übergeben.
Der Gan Düsseldorf der NSDAP, hat für das Winterhilfswerk an der Saar einen Betrag von Illll llOo NM. zur Verfügung gestellt.
Das RMstr in «am
Die Neichsregierung trat gestern zu einer Kabinettsitznng zusammen» in der wichtige Gesetze zur Reichsreform beschlossen wurden.
Die Regierunaskommission des SaarqebietS hat einen Amnestieerlaß herausaebracht, der Straffreiheit für politische Vergehen Vorsicht, soweit sie nicht schweren kriminellen Charakter tragen.
Das Reichsgericht hat daS Urteil im Serecke-Prozetz erneut bestätigt.
Am 30. Januar finden ans Anlaß des Jahrestages der Nationalen Revolution im ganzen Reich Betriebsappelle der deutschen Arbeitsfront statt.
Tie schwarze Sturmsahne der RS-KriegS. opferversorgung Saar hielt in der Reichs« hanvtstadt feierlichen Einzug.
Die italienische Negierung wurde weitgehend umgebildet.
Am 9., 10. und 11. Februar findet ei, «brentaa dar schwäbischen Dichtung statt.
Dank der Neichsregierung an die Saar
Neue Gesetze: Ausbau der Reichsreform, Gemeindeordnung, organische Zinssenkung
Berlin, 24. Januar.
In der Sitzung des Reichskabinetts am Donnerstag gedachte der Führer und Reichskanzler zunächst mit tiefempfundenen Worten des Dankes und der Freude des überwältigenden deutschen Sieges bei der Saarabstimmung, auf dessen politische Bedeutung er kurz hinwies. Das ganze deutsche Volk sei den Saardcutschen für ihre große Treue und Beharrlichkeit tiefsten Tank schuldig.
Alsdann nahm der Führer und Reichskanzler die offizielle Einführung des neuen Reichsministers ohne Geschäftsbereich Dr. Hans Frank vor.
Das Reichskabinett verabschiedete hierauf das dritte Gesetz zur Ueberlei- tung der Rechtspflege aus das Reich. Nachdem die Leitung der Justizverwaltung der Länder in der Hand des Reichsministers der Justiz vereinigt worden ist, übernimmt das Reich als Träger der Justizhoheit die gesamte Justiz mit allen Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten, mit allen Justizbehörden und Justizbediensteten.
Den Hauptinhalt der Kabinettsihung bildeten die von dem Reichsminister des Innern vorgelegten Gesetze, die einen wesentlichen weiteren Schritt zur Reich sreform bedeuten. Es handelt sich dabei um das Reichs st alt» haltergesetz. wonach der Neichsstatt- halter in Zukunft grundsätzlich an der Spille der Landesregierung stehen soll und die Stellung des Reichsstatthalters derjenigen der preußischen Oberpräsidenten anaepaßl wird, ferner um die neue deutsche Ge m e i n d e o r d n u n g, die sich aus dt« gegenwärtigen Grundsätze des bisherigen Landesrechtes gründet, aber eine weitgehende Mitwirkung der Partei in der Gemeindeverwaltung vorsieht.
Diese umfangreiche und weitragende Gesetzesarbeit, die nach einer eingehenden Anssprache vom Reichskabinett gebilligt wurde, wird am 30. Januar d. I. der Oef» fentlichkeit übergeben werden. Zum gleichen Termin werden die weiteren Geschloffenen Gesetze über die vorläufige Berwaltuna des Saarlandes und über die Vertretung des Saarlandes im Reichstag veröffentlicht werden. Schließlich nahm das Neichskabinett das von dem mit der Führung des Reicbswirtschastsministeriums be» auftraaten Reichsb-nkvrälldenten D r. Schacht vorgeleate Gesetz über die Durch» iiihrunq einer ZinSerm ätzigu na bei Kredit«« kt alten an, durch das die seit lanaem angestrebte und vorbereitete or-a- niklbe Zinsscnkung nunmehr in die Tat um- zesetzt wird.
Die überragende Bedeutung -es Gesetzes über die Zinskonversto» von 6A ans geht deutlich ans der Tatsache hervor, daß es sich hier «m eine« Komplex von Werte» im Umfange von etwa 8 Milliarde« RM. handelt, deren Zinse« gesenkt werde«. Durch diese Maßnahme wird das gesamte Zinsbe- lastungsnivea« in Deutschland um eine« Betrag von jährlich rund ISO Millionen RM. verringert. Es ist zweifellos, daß sich daraus eine erhebliche weitere Wirt- schaftsbelebnng ergeben wird, ebenso wie die Aktion auch eine Verbesserung des gesamte« Kapitalmarktes, insbesondere des Pfandbriefmarktes, herbeiführe« wird.
500 Millionen RM Reichsanleihe
Die Reichsregierung hat. wie der „Deutsche Handelsdienst" meldet, mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband und der Deut- >chrn Girozentrale einen Vertrag abgeschlos- len aus llebernahme von nominal 509 Millionen Reichsmark 4'/-Prozentiqer Reichsanleihe zum Kurse von S8V« v. H.
Amtlich wird mitgeteilt: Die Reichsbank hat für Rechnung des Reiches mit dem Deut- schen Sparkassen- und Giroverband und der Deutschen Girozentrale. Deutschen Kommu- nalbank 500 Millionen 4>/--pro- tentige deutsche RejchSanleiüs
zum Kurse von S8V< Prozent zur Unterbringung bei den Sparkassen abge- schloffen.
Tie Anleihe wird getilgt mit jährlich 2 Prozent der ursprünglichen Summe unter Verwendung der Zinsersparniffe zur Til- gungsverstärkunq. Die Abnahme und Bezahlung der Anleihe erfolgt mit 40 Prozent zum 20. Februar 1935. 30 Prozent zum 15. Mai 1935. 30 Prozent zum 15. August 1935. Der Erlös der Anleibe iff zur Kon- solidrerung von Aufwendungen für Arbeitsbeschaffung?» zwecke bestimmt und dient somit der Er-
leiclUeri'ng d^r Finanzlage des Reiches in den späteren Jabren.
Die Zulassung der Ani-ibe zum Lombard- verk^br der jss viror-s-h-m.
Me Uederleilung der Rechtspflege auf das Reich
Das dritte Gesetz zur Neberleitung der Rechtspflege aui das Reich vereint die ge- iamte Justiz im Reich, übernimmt alle In- jtizbehörden und -bedienstelen in den Dienst des Reiches und macht dieses zum Rechtsnachfolger der Länder Haushalts- und ver- mögensrechtlich in allen Justizangelegen- detten.
Am 3V. Januar überall Betriebsappelle
Großaktion der DAF. — Gemeinsames Bekenntnis des schaffenden Volkes
kk. Berlin, 24. Januar.
Am Jahrestage der nationalsozialistischen Erhebung plant die Deutsche Arbeitsfront, wie wir erfahren, eine große, einheitliche Aktion, die nicht nur die Bedeutung dieses weltgeschichtlichen Tages betonen, sondern auch der Verbreitung des Gedankens der regelmäßigen Betriebsappelle dienen soll. Im ganzen Reiche sollen daher an diesem Tage in allen Betrieben Brtriebsappelle durchgeführt werden, die einheitlich unter den Gedanken: Was bedeutet der 30. Januar für den schaffenden deutschen Menschen? gestellt werden. Gleichzeitig soll ehrend des Saararbeiters gedarbt wr-den, d-r am 13. Januar seine T'ene zum Volke so glänzend bewiesen hat.
Die Rechte der Mitglieder der DAF. garantiert
Der Reichsorganisationsleiter der NS.- DAP., Dr. LeY. gibt bekannt:
„Ich möchte noch einmal bekanntgeben, daß für alle Mitglieder der DAF. alle vor dem 2. Mai 1933 erworbenen Rechte garantiert werden. Dies ailt
auch insonderheit für die deutschen Angestell, ten. Es ist in Aussicht genommen, zu den Leistungen der DAF. nach dem 2. Mai 1933 noch eine besondere Zusatzversicherung auf- zunehmen, die von jedem Mitglied der DAF. benutzt werden kann."
23 Millionen-Spende
Zmn Tag der nationalen Revolution Berlin, 25. Jannar. Am Jahrestag der nationalen Revolution wird vom Wintcrhilfswerk eine große zusätzliche Spende im Wert von 23 Millionen Reichsmark verteilt werden. Es handelt sich dabei um 14 Millionen Lebcnsmittelgutschcine im Werte von je 1 RM. «nd 8 Millionen Kohlengutscheiuc im Werte von je 1.50 NM. Die Lebensmittelgntscheine werde« in der Zeit vom 38. Jannar bis 15. Februar 1935 in allen Lebensmittelgeschäste» in Zahlung genommen. Die Erstattung des Gegenwertes an die Lebensmittelgeschäfte oder Großhandlungen erfolgt nach Abgabe der Gutscheine mit Abzug von 5 Prozent sür das WHW. bis spätestens 28. Februar 1935 bei allen Zahl, stelle« der in der Neichsgruppe 4 zusammen» geschloffene« Kreditinstitute.
Die Amnestiebestimmungen für das Saarland
Die Regierungskommiffion hat die Straferlaß-Verordnung veröffentlicht
KK. Saarbrücken, 24. Januar.
Die aus Grund einer Entschließung deS Völkerbundes vom 17. Januar von der Regierungskommission beschlossene Amnestie- Verordnung für das Saargebiet ist nunmehr im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Danach werden Straftaten and politischen Gründen oder mit politischem Einschlag straffrei erklärt, wenn auf sie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren allein oder nebeneinander stehen. Freiheitsstrafen von längerer Dauer werden zunächst um sechs Jahre gemildert, die Reststrafen auf die Hälfte herabgesetzt. Dabei tritt an die Stelle von Zuchthaus Gefängnis. Ebenso werden noch nicht vollstreckte Nebenstrafen und Sicherungsmaß» nahmen. gesetzliche Rebenfolgen, rückständig« Geldbußen und rückständige Kosten erlaffen. Anhängige Verfahren werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 17. Januar 1935 begangen und keine schwerere Strafe als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren allein oder nebeneinander zu erwarten ist. Rebenverfahren werden nicht eingeleitet.
Der zweite Abschnitt regelt die Amn«, ftie bei Straftaten auS Wirt- sch östlicher Not. Danach gllt der Straferlaß, wenn sür eine aus wirtschaftlicher Rot des Täters oder seiner Anqehöri. gen auf nicht mehr als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von neun Monaten erkannt ist und der Täter mit höchstens sechs Monaten vorbestraft ist. In solchen Fällen werden sinnaem-iß die Beftiwmunaen uvcr den Straferlaß für politisch« Straftaten an» gewendet.
Ausgeschloffen von der Vergünstigung des Straferlasses sind Verbrechen des sc^M een Raubes, der Brandstiftung, der de tz- lichen Gefährdung von Eisenbahntransporten. Verbreche« ae-en 8 321. Abk. 2 des Strafgesetzbuches und Zuwtveryandlungen
gegen die Zollgesetze.
Außer der Amncstieverordnung für Politische und aus wirtschaftlicher Not begangene Straftaten find noch Verordnungen erschienen über die Straffreiheit und Strafmilderung in Tisziplinarsachen und bei Zu-^ widerhandlungen gegen steuerrechtliche Vorschriften.
Eine vierte Verordnung mildert bzw. streicht verschiedene Artikel der von der Negierungskommission erlassenen Verordnungen. eine fünfte setzt eine Reihe von Verordnungen außer Kraft, die mit Rücksicht auf die Volksabstimmung erlaffen worden waren, darunter auch die Verordnung über das Verbot von Einrichtungen des freiwilligen Arbeitsdienstes und die Meldepflicht für Angehörige verschiedener Organisationen. Ans Grund dieser Verordnung erkannte Strafen werden erlaffen, anhängige Verfahren eingestellt.
Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, di« soeben verbüßt werden und unter die Amnestie fallen, ist sotort zu unterbrechen, bzw. m mindern. Alle schwebenden Verfahren sind sofort einzustellen.
Ei« «enes deutsches Strafgesetzbuch wird in wenigen Monaten im Entwurf abgeschlossen vorliegen. Diese Feststellung trifft der Ministerialdirektor im Reichs- und preußischen Justizministerium, Ernst Schäfer, in der amtlichen „Deutschen Justiz".