LANDKREtS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am 15.12.1997

Vor dem Vorsitzender KT LRKöblitz

Anw. Mitgl. Normalzahl Öffentlich

48 52 ja

§9

Feststellung der Jahresrechnung 1996

- Vorlage Vl/l 45 -

Auf Nachfrage von Kreisrat Meroth erklärt Geschäftsführer Winkler, daß es zwischen dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterschiedliche Rechtsauffassungen zu den Rücklagen nach § 249 Abs. 1 Handelsgesetzbuch bestehen. Vom Rechnungsprüfungsamt geltend gemachte Beanstandungen beziehen sich jedoch nicht auf die unterschiedliche Rechtsauffassung zu den Rücklagen.

Auf Nachfrage von Kreisrätin Dieterich erklärt der Vorsitzende, daß die personelle Besetzung des Rechnungsprüfungsamtes keinen Anlaß zu Klagen gibt.

Im Anschluß an die kurze Aussprache faßt der Kreistag folgende Beschlüsse:

1. Nach Abschluß der örtlichen Prüfung (Eigengenprüfung) wird die Jahresrechnung 1996 gern. § 48 LKrO in Verbindung mit § 95 Abs. 2 GemO in der aus den Anlagen ersichtlichen Form festgestellt.

2. Nach Abschluß der örtlichen Prüfung (Eigenprüfung) wird der Jahresabschluß des Eigenbetriebs Krankenhäuser gern. § 16 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 12 Eigenbetriebsverordnung und § 4 Nr. 6 der Betriebssatzung wie folgt festgestellt:

Verteiler für Auszüge:

1x12

1 x Kommunal- und Prüfungsamt