LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 3
Abfallwirtschaftskonzept - Vorlage VI/114 -
Verhandelt am 17.03.1997
Vor dem KT
Vorsitzender LR Köblitz
Anw.Mitglieder 46
Normalzahl
52
Kreisrat Vogel bedankt sich im Namen der CDU/F.D.P-Fraktionsgemeinschaft für die wertvolle Arbeit. Er macht darauf aufmerksam, daß sich der Landkreis für die "eingeschränkte Kür" entschieden hat. Kreisrat Vogel sieht ein Problem darin, daß nur 60 % aller Haushalte einen Restmülleimer und nur 36 % aller Haushalte einen Biobehälter besitzen. Kreisrat Vogel plädiert nicht zuletzt aus Gründen der Gebührengerechtigkeit für die Einführung eines Pflichtrestmülleimers ab dem Jahre 1998. Darüberhinaus sollten die Fixkosten gesenkt werden. Eine Überprüfung der Organisationsstruktur des Abfallwirtschaftsbetriebes könnte möglicherweise zu weiteren Einsparungen führen. Kreisrat Vogel begrüßt darüberhinaus die Einrichtung eines Recyclinghofes in Nagold. Abschließend weist Kreisrat Vogel im Hinblick auf die Situation der P.A.N. darauf hin, daß die
CDU/F.D.P.-Fraktionsgemeinschaft zu den Beschlüssen des Kreistags Calw steht.
Kreisrat Schabert betrachtet das Abfallwirtschaftskonzept als einen sehr wichtigen Leitfaden, der ständig weiter entwickelt werden muß. Die gewählte Loseblattsammlung eignet sich seiner Auffassung nach hervorragend für kürzere Bearbeitungszeiten. Für die Fraktion der Freien Wähler unterstreicht Kreisrat Schabert den wirtschaftlichen Moment bei der "eingeschränkten Kür".
Im folgenden beantragt Kreisrat Schabert beim Kapitel 2.3, Seite 2, Spiegelstriche 2 und 3 die Worte "alle" zu streichen. Beim zweiten Spiegelstrich sollte es vielmehr lauten: "Erfassung und Verwertung der" Abfälle zur Verwertung "aus privaten Haushalten, soweit keine Verwertung zur Eigenkompostierung erfolgt".
Der Vorsitzende führt hierzu aus, daß dem Antrag von Kreisrat Schabert nicht gefolgt werden sollte, da die gewählte Formulierung der gesetzlich vorgegebenen Situation entspricht. Kreistag und Vorsitzender verständigen sich im folgenden auf eine Ergänzung des Beschlußantrages, die folgenden Wortlaut hat:
Die Prüfung aufgeworfener Fragen, insbesondere das Kapitel 2.3 des Abfallwirt- schaftskonzepts, wird zur Beratung an den Umweltausschuß verwiesen.
Verteiler für Auszüge:
1 x 12 1 x 61 1 x B 3