LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 3

Abfallwirtschaftskonzept - Vorlage VI/114 -

Verhandelt am 17.03.1997

Vor dem KT

Vorsitzender LR Köblitz

Anw.Mitglieder 46

Normalzahl

52

Kreisrat Vogel bedankt sich im Namen der CDU/F.D.P-Fraktionsgemeinschaft für die wertvolle Arbeit. Er macht darauf aufmerksam, daß sich der Landkreis für die "eingeschränkte Kür" entschieden hat. Kreisrat Vogel sieht ein Problem darin, daß nur 60 % aller Haushalte einen Restmülleimer und nur 36 % aller Haushalte ei­nen Biobehälter besitzen. Kreisrat Vogel plädiert nicht zuletzt aus Gründen der Gebührengerechtigkeit für die Einführung eines Pflichtrestmülleimers ab dem Jah­re 1998. Darüberhinaus sollten die Fixkosten gesenkt werden. Eine Überprüfung der Organisationsstruktur des Abfallwirtschaftsbetriebes könnte möglicherweise zu weiteren Einsparungen führen. Kreisrat Vogel begrüßt darüberhinaus die Ein­richtung eines Recyclinghofes in Nagold. Abschließend weist Kreisrat Vogel im Hinblick auf die Situation der P.A.N. darauf hin, daß die

CDU/F.D.P.-Fraktionsgemeinschaft zu den Beschlüssen des Kreistags Calw steht.

Kreisrat Schabert betrachtet das Abfallwirtschaftskonzept als einen sehr wichti­gen Leitfaden, der ständig weiter entwickelt werden muß. Die gewählte Loseblatt­sammlung eignet sich seiner Auffassung nach hervorragend für kürzere Bearbei­tungszeiten. Für die Fraktion der Freien Wähler unterstreicht Kreisrat Schabert den wirtschaftlichen Moment bei der "eingeschränkten Kür".

Im folgenden beantragt Kreisrat Schabert beim Kapitel 2.3, Seite 2, Spiegelstri­che 2 und 3 die Worte "alle" zu streichen. Beim zweiten Spiegelstrich sollte es vielmehr lauten: "Erfassung und Verwertung der" Abfälle zur Verwertung "aus pri­vaten Haushalten, soweit keine Verwertung zur Eigenkompostierung erfolgt".

Der Vorsitzende führt hierzu aus, daß dem Antrag von Kreisrat Schabert nicht ge­folgt werden sollte, da die gewählte Formulierung der gesetzlich vorgegebenen Si­tuation entspricht. Kreistag und Vorsitzender verständigen sich im folgenden auf eine Ergänzung des Beschlußantrages, die folgenden Wortlaut hat:

Die Prüfung aufgeworfener Fragen, insbesondere das Kapitel 2.3 des Abfallwirt- schaftskonzepts, wird zur Beratung an den Umweltausschuß verwiesen.

Verteiler für Auszüge:

1 x 12 1 x 61 1 x B 3