LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Normalzahl öffentl. 52 ja

§ 7

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 1997

- Vorlage Vl/98 -

HAUSHALTSREDE 1997

Verhandelt am 4.11.1996

Vor dem KT

Vorsitzender LR Köblitz

Anw.Mitglieder 47

"Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dies ist der erste Entwurf eines Haushaltsplanes, den ich Ihnen vorlegen darf.

Wie bei uns üblich, tun wir dies so rechtzeitig, daß die Verabschiedung noch im alten Jahr möglich ist. Damit schaffen wir ein Stück Planungssicherheit für unse­re Kreisgemeinden, die mit Spannung vor allem auf die Höhe der Kreisumlage war­ten.

Die Haushaltsplanung für das kommende Jahr ist immer auch ein wichtiges Stück Kreispolitik. Mit dem Kreishaushalt werden die Schwerpunkte gesetzt, der Haus­halt ist der Ort der wahren Prioritäten.

Freilich werden nicht alle Prioritäten hier im Kreistag gesetzt. Die Diskussi­onen um die kommunalen Haushaltspläne werden nachgerade beherrscht vom Gegensatz zwischen den sogenannten "Freiwilligkeitsleistungen" und den "gesetzlichen Aufga­ben".

Daran ist soviel richtig, daß sich für eine kommunale Körperschaft die Frage des "Ob" bei den gesetzlichen Aufgaben nicht mehr stellt, und, als wäre das nicht ge­nug, oft auch die Fragen nach dem "Wie" der Aufgabenerfüllung vom überfürsorgli­chen und ängstlichen Gesetzgeber beantwortet werden. Falsch ist aber nach meiner festen Überzeugung - und ich will Ihnen nachher beim Verwaltungshaushalt Belege präsentieren - , wenn durch das Begriffspaar der "Freiwilligkeitsleistung" und der "gesetzlichen Aufgabe" suggeriert werden soll, daß Haushaltskonsolidierung das Zusammenstreichen der ersteren bedeutet.

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