LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am 4.11.1996

Vor dem KT

Vorsitzender LR Köblitz

Anw.Mitglieder 48

Normalzahl

52

öffentl.

ja

§ 4

2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. November 1995_

- Vorlage Vl/95 -

Ohne Aussprache faßt der Kreistag folgenden Beschluß:

Rückwirkend zum 1.04.1996, wird die 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. November 1995 wie folgt geändert:

1. § 21 Abfallgebühr

§ 21 Abs. 9 wird gefaßt:

Für das Einsammeln und Entsorgen von Kühlgeräten, Klimageräten und Wärmepum­pen im Rahmen einer besonderen Abfuhr wird eine Gebühr je Gerät von 65. DM erhoben.

2. § 22 Deponiegebühren

§ 22 Abs. 9 Buchst, n wird gefaßt:

Kühlgeräte, Wärmpumpen, Klimageräte 40, DM/Stck.

(Einstimmig)

Verteiler für Auszüge:

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