LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am 4.11.1996
Vor dem KT
Vorsitzender LR Köblitz
Anw.Mitglieder 48
Normalzahl
52
öffentl.
ja
§ 4
2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. November 1995_
- Vorlage Vl/95 -
Ohne Aussprache faßt der Kreistag folgenden Beschluß:
Rückwirkend zum 1.04.1996, wird die 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. November 1995 wie folgt geändert:
1. § 21 Abfallgebühr
§ 21 Abs. 9 wird gefaßt:
Für das Einsammeln und Entsorgen von Kühlgeräten, Klimageräten und Wärmepumpen im Rahmen einer besonderen Abfuhr wird eine Gebühr je Gerät von 65.— DM erhoben.
2. § 22 Deponiegebühren
§ 22 Abs. 9 Buchst, n wird gefaßt:
Kühlgeräte, Wärmpumpen, Klimageräte 40,— DM/Stck.
(Einstimmig)
Verteiler für Auszüge:
1 x 12 1 x 61