LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl. 4.11.1996 KT LRKöblitz 47 52 ja

§ 5

Neufassung der Abfallsatzung

- Vorlage Vl/96 -

Kreisrat Keßler erklärt sich für befangen im Sinne der Landkreisordnung und nimmt an der Beratung und Beschlußfassung nicht teil.

Für die CDU/F.D.P.-Fraktionsgemeinschaft spricht Kreisrat Vogel von einer schi­zophrenen Situation. Zum einen sinken die Müllmengen, zum anderen steigen die Ge­bühren nahezu jährlich. In Zukunft muß seiner Auffassung nach mehr auf die Bezahlbarkeit als auf Umweltstandards geachtet werden. Auf seine Anfrage, ob nicht im Abfallwirtschaftsbetrieb mehr mit Entgelten gearbeitet werden kann, er­klärt der Vorsitzende, daß nach einer sumerischen Prüfung durch den Landkreistag dies rechtlich nicht möglich ist.

Kreisrat Luz macht darauf aufmerksam, daß auch nach der Erhöhung der Grundgebühr der Landkreis Calw noch relativ niedrigere Müllgebühren verlangt. Weiter führt Kreisrat Luz aus, daß die Neufassung der Abfallsatzung nicht zuletzt auf Grund des neu geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich war. Ebenso wurden in der Satzung die Befreiungstatbestände bei den Biomüllgefäßen enger gefaßt. Ebenfalls macht Kreisrat Luz auf die durchgeführten Einsparungen aufmerksam.

Kreisrat Noe macht nochmals auf die 80 %igen Fixkosten aufmerksam. Auch darf sei­ner Ansicht nach nicht vergessen werden, daß die Steigerung beim Gesamtmüll bei­nahe bei 15 % liegt. Für die SPD-Fraktion erklärt er die Zustimmung zur Vorlage.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen akzeptiert Kreisrätin Kirchherr-Rohbeck, daß die Jahresgrundgebühren erhöht werden müssen. Die Fraktion stört es jedoch, daß es keine Erhöhung für die Gewerbebetriebe gibt.

Kreisrat Lothar König bezeichnet die Gebührenerhöhung als ein Ergebnis falscher Politik auf höherer Ebene. Er kann der Vorlage daher nicht zustimmen.

Kreisrätin Gradistanac bedauert es, daß ihrer Auffassung nach ein Anschluß- und Benutzungszwang für den Restmüll nicht besteht. Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß dieser Anschluß- und Benutzungszwang auf Grund der zwingend notwendigen Teil­nahme an der Restmüllabfuhr durchaus gegeben ist.

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