Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreistags am 4.11.1996

Kreisrat Luz spricht sich dagegen aus, nachträglich die Bilanzen zu ändern und empfiehlt über die Deckung des Bilanzverlustes des Krankenhauses Calw und die Verwendung des Bilanzgewinns des Krankenhauses Nagold nochmals im Zusammenhang mit der Beratung über die Wirtschaftspläne 1997 zu beraten.

Der Kreistag folgt dieser Empfehlung und faßt folgende Beschlüsse:

1. Vom Ergebnis der Jahresrechnung 1995 wird Kenntnis genommen.

2. a) Der Bilanzverlust des Krankenhauses Calw wird in Höhe von 483.857,24 DM

festgestellt.

b) Der Bilanzgewinn des Kreiskrankenhauses Nagold wird in Höhe von 299.398,73 DM festgestellt.

3. Nach Abschluß der örtlichen Prüfung ist die Jahresrechnung 1995 umgehend zur Feststellung dem Kreistag vorzulegen.

4. Der Jahresabschluß des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises wird wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme zum 31.12.95 beträgt

Davon entfallen auf der Aktivseite auf

159.451.496,11

DM

- die Kapitalaufbringungsverpflichtung

125.323.451,05

DM

- das Anlagevermögen

17.511.865,40

DM

- das Umlaufvermögen

16.616.179,66

DM

auf der Pasivseite auf

- das Eigenkapital

34.710.265.85

DM

- die Rückstellungen

107.570.424,09

DM

- die Verbindlichkeiten

17.170.806,17

DM

b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des Abfallwirtschaftsbetriebs setzt sich

aus Erträgen in Höhe von 61.462.651,86 DM

und Aufwendungen in Höhe von 31.522.075,78 DM

zusammen.

c) Der handelsrechtliche Jahresgewinn von 29.710.265.85 DM wird in dieser Hö­he dazu verwendet, die Kapitalaufbringungsverpflichtung des Landkreises zu reduzieren.

(Einstimmig)