LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 3
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 1995
- Vorlage Vl/94 -
Verhandelt am 4.11.1996
Vor dem KT
Vorsitzender LR Köblitz
Anw.Mitglieder 48
Normalzahl
52
Kreisrat Meroth macht darauf aufmerksam, daß im Rechenschaftsbericht 1995 2 Mio. DM nicht als Rückstellung hätten ausgewiesen werden dürfen. Darüberhinaus war in den Haushaltsberatungen 1995 noch von einem Verlust die Rede, nunmehr wird von einem Gewinn von etwa 500 000 DM gesprochen. Kreisrat Meroth erklärt daher, daß er der Vorlage nicht zustimmen kann.
Für die SPD-Fraktion erklärt Kreisrat Trommer, daß diese in der Sache unsicher ist. Er vertritt die Auffassung, daß zunächst das Krankenhaus Calw gefragt ist, um einen Verlust auszugleichen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wäre zu prüfen, ob und inwieweit der Träger in die Verantwortung genommen werden kann.
Nach Auffassung von Kreisrat Seewald sollten grundsätzliche Fragen nicht im Kreistag, sondern vorher und rechtzeitig geklärt werden. 1995 hat die Verwaltung darüberhinaus noch mit einem Fehlbetrag gerechnet. Kreisrat Seewald bittet daher dringend, künftig auch bei der Abgabe von Prognosen die Sachverhalte sachgerecht zu beurteilen.
Kreisrat Fuchtel fordert ebenfalls eine Klärung der Verantwortlichkeit für die Ende 1995 dargestellt falsche Prognose. Der Vorsitzende macht in diesem Zusammen- ahng darauf aufmerksam, daß ein Schaden durch die falsche Prognose nicht eingetreten ist.
Bereichsleiter Pötzsch erinnert daran, daß der Umweltausschuß die Verwaltung beauftragt hat, zu klären, ob der betriebswirtschaftliche Überschuß in Höhe von 230.310,23 DM in der Bilanz gesondert als Rückstellung ausgewiesen werden kann. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater wird dies bejaht. Dies bedeutet, daß sich der in der Bilanz ausgewiesene Jahresgewinn um den obengenannten Betrag vermindert und die Rückstellungen entsprechend erhöht. Die Bilanzsumme ändert sich nicht, da es sich nur um einen passiven Tausch handelt.
Zu den Krankenhäusern führt Bereichsleiter Pötzsch aus, daß jedes Krankenhaus getrennt und einzeln bilanzieren muß. Dies gilt auch für die Zeit nach dem 1. Januar 1996. Hinsichtlich der Verlustabdeckung sieht Herr Pötzsch keinerlei Entscheidungsspielraum.
Verteiler für Auszüge:
lx 12 1 x 61
1 x Eigenbetr. 1 xKP
KHäuser