Niederschrift über die 7. Sitzung des Kreistags am 19.06.1995

Abschließend will Kreisrat Trommer wissen, ob es in dem künftigen Eigenbetrieb einen Personalrat gibt.

Kreisrat Glaesser erläutert nochmals den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Frak- tion der eine Änderung bei der Krankenhausleitung vorsieht.

Kreisrat Fuchtel führt aus, daß der Kreistag in den vergangenen Jahren sehr sel­ten eine solch grundlegende Beratung führen mußte. Es geht hier um ein verantwor­tungsvolles Management in den beiden Kreiskrankenhäusern und die Frage, wie die beiden Kreiskrankenhäuser effizient geführt werden können. Ergebnis aller Überle­gungen muß auch eine gewisse Kostenersparnis sein. Zu überlegen ist auch die Fra­ge, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer eingegangen und auch eine Erfolgsvergütung in die Überlegungen mit einbezogen werden soll.

Kreisrat Lothar König spricht sich ebenfalls für einen befristeten Arbeitsver­trag und eine Betriebsführung mit demokratischer Kontrolle aus.

Kreisrätin Abel bittet die Verwaltung darum, dem Ärztlichen Direktorium ein sat­zungsgemäßes Mittel zur Hand zu geben. Ferner sollte jedes Mitglied der beiden Krankenhausdirektorien sich direkt an den Kreistag, Gesundheits- und Krankenhaus­ausschuß und Landrat wenden können. Der Vorsitzende verweist auf § 7 Abs. 2 und gibt zu bedenken, daß evtl, in der Geschäftsordnung sogenannte Notbremsen einge­baut werden können. Desweiteren interessiert Kreisrätin Abel auch die Frage, der Stellvertretung des Geschäftsführers.

Kreisrat Lehmann führt aus, daß Knackpunkt im Satzungsentwurf § 10 Abs. 2 ist.

Er plädiert dafür, daß die Geschäftsordnung eine Verzahnung zwischen Geschäfts­führer und Krankenhausdirektorien vornehmen und zusammenhängend darstellen soll. Wenn die Geschäftsordnung eng ausgelegt werden soll, regelt sie nur die Ge­schäftsführung. Auch ihm ist ein Mitspracherecht der Ärztl. Direktorien und Pfle­gedienstleitungen äußerst wichtig.

Kreisrat Dr. Rommel verweist auf § 10 Abs. 1, wo ein äußerst schwaches Votum für die ärztliche Versorgung ausgesprochen wird. Auch er plädiert für ein Mitsprache­recht der Chefärzte.

Kreisrat Prof. Dr. Ritscher möchte nicht, daß sich Mitglieder direkt an den Kreistag und seine Ausschüsse und das Landratsamt wenden können, da dann kein ar­beitsfähiges Team entsteht. Er gibt zu bedenken, daß nicht nur die ärztliche Per­spektive, sondern auch die Perspektive des Pflegepersonals berücksichtigt wird.

Krankenhausdezernent Pötzsch teilt mit, daß nach dem Eigenbetriebsgesetz eine einköpfige Führungsspitze möglch ist. Im Landeskrankenhausgesetz sind die Aufga­ben des Krankenhausdirektoriums geregelt. Es kann nicht sein, daß über die Ge­schäftsordnung die Zuständigkeit des Geschäftsführers ausgehöhlt wird. Die recht­liche Situation ist eindeutig.

Kreisrat Dr. Prewo spricht sich für eine einköpfige Leitung des Eigenbetriebes aus. Er schlägt vor, § 7 um einen weiteren Absatz zu ergänzen mit folgendem Text: "Das Nähere über die Aufgaben der Krankenhausleitung und deren Geschäftsgang re­gelt eine Geschäftsordnung, die der Landrat mit Zustimmung des Gesundheits- und Krankenhausausschusses erläßt." Auch er spricht sich für einen befristeten Ar- beitsvertrag aus und führt aus, daß auf dieses Instrument auf keinen Fall ver­zichtet werden soll.