Niederschrift über die 7. Sitzung des Kreistags am 19.06.1995
Kreisrat Weinfurth stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet, dieses Thema nochmals in den Gesundheits- und Krankenhausausschuß zu verweisen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, daß er die Betriebssatzung auf keinen Fall erzwingen will, allerdings wurde die Organisation und künftige Rechtsform mit Betriebssatzung in mehreren Sitzungen des Gesundheits- und Krankenhausausschusses besprochen und behandelt. Er gibt zu bedenken, ob die notwendigen Änderungen nicht heute in die Satzung eingebaut werden können.
Kreisrat Lehmann schlägt vor, in der heutigen Sitzung nur den § 1 Abs. 1 und 2 zu beschließen, sich mit der Ausschreibung der Stelle einverstanden zu erklären und diese Angelegenheit wieder an den Gesundheits- und Krankenhausausschuß zur Vorberatung und an den Kreistag zur Beschlußfassung zu verweisen.
Nach dieser umfassenden Diskussion faßt der Kreistag folgenden Beschluß bei 8 Gegenstimmen:
1. Die Kreiskrankenhäuser des Landkreises Calw in Calw und Nagold und die organisatorisch und wirtschaftlich mit ihnen verbundenen Einrichtungen (z.B. Krankenhausapotheke, Krankenpflegeschulen, Personalwohngebäude) werden als ein Eigenbetrieb geführt.
2. Der Eigenbetrieb führt den Namen "Krankenhäuser des Landkreises Calw". Er hat seinen Sitz in Nagold.
3. Die Ausschreibung der Stelle des künftigen Krankenhausdirektors wird nach dem beiliegenden Ausschreibungstext unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen akzeptiert.
4. Die Betriebssatzung für den Krankenhausbetrieb des Landkreises Calw und die Geschäftsordnung sollen in der nächsten GKA-Sitzung am 03.7.95 vorberaten und in der Kreistagssitzung am 18.09.95 verabschiedet werden.
Nach der Beschlußfassung weist Kreisrat Glaesser darauf hin, daß hiermit der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion noch nicht entschieden ist.