LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl.
13.03.1995 KT LRDr. Zerr 47 52 ja
§ 3
Einstellung der Investitionskostenförderung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen_
- Vorlage Vl/25 -
Kreisrat Seewald spricht eine Äußerung in der Begründung der Vorlage an, wo es heißt, daß nach § 9 des Pflegeversicherungsgesetzes künftig das Land verantwortlich für die Vorhaltung einer entsprechenden pflegerischen Versorgungsstruktur ist. Diese Aussage könnte in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck erwek- ken, nämlich den, daß sich hier der Landkreis zurückziehen wird und kann. Er spricht sich dafür aus, daß die Kreisrichtlinien zur Förderung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen vorerst ausgesetzt und nicht aufgehoben werden. Sofern dieser Vorschlag im Kreistag keine Mehrheit findet, bittet er darum, im Beschluß mit aufzunehmen, daß nach Inkrafttreten des Landespflegegesetzes über den Erlaß neuer Kreisrichtlinien erneut zu beraten ist.
Kreisrat Meroth weist darauf hin, daß die Aufhebung der Kreisrichtlinien zur Förderung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen kein Begräbnis erster Klasse sein soll, sondern daß diese Förderung eine gute Sache war. Die CDU/FDP-Frak- tionsgemeinschaft stimmt dem Antrag des Kultur- und Sozialausschusses zu.
Kreisrat Trommer erklärt für seine Fraktion, daß sie ebenfalls dem Antrag zustimmen wird, allerdings sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit einer Neuordnung und einer gelegentlichen Vorberatung im Kultur- und Sozialausschuß.
Der Kreistag faßt daraufhin einstimmig folgenden Beschluß:
Die Kreisrichtlinien zur Förderung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen vom 14.01.1988 in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 29.06.1992 werden aufgehoben. Nach Inkrafttreten des Landespflegegesetzes ist über den Erlaß neuer Kreisrichtlinien erneut zu beraten.
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