LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl.

13.03.1995 KT LRDr. Zerr 47 52 ja

§ 3

Einstellung der Investitionskostenförderung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen_

- Vorlage Vl/25 -

Kreisrat Seewald spricht eine Äußerung in der Begründung der Vorlage an, wo es heißt, daß nach § 9 des Pflegeversicherungsgesetzes künftig das Land verantwort­lich für die Vorhaltung einer entsprechenden pflegerischen Versorgungsstruktur ist. Diese Aussage könnte in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck erwek- ken, nämlich den, daß sich hier der Landkreis zurückziehen wird und kann. Er spricht sich dafür aus, daß die Kreisrichtlinien zur Förderung von Altenpflege­plätzen und Altenwohnungen vorerst ausgesetzt und nicht aufgehoben werden. So­fern dieser Vorschlag im Kreistag keine Mehrheit findet, bittet er darum, im Be­schluß mit aufzunehmen, daß nach Inkrafttreten des Landespflegegesetzes über den Erlaß neuer Kreisrichtlinien erneut zu beraten ist.

Kreisrat Meroth weist darauf hin, daß die Aufhebung der Kreisrichtlinien zur För­derung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen kein Begräbnis erster Klasse sein soll, sondern daß diese Förderung eine gute Sache war. Die CDU/FDP-Frak- tionsgemeinschaft stimmt dem Antrag des Kultur- und Sozialausschusses zu.

Kreisrat Trommer erklärt für seine Fraktion, daß sie ebenfalls dem Antrag zustim­men wird, allerdings sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit einer Neuordnung und einer gelegentlichen Vorberatung im Kultur- und Sozialausschuß.

Der Kreistag faßt daraufhin einstimmig folgenden Beschluß:

Die Kreisrichtlinien zur Förderung von Altenpflegeplätzen und Altenwohnungen vom 14.01.1988 in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 29.06.1992 werden aufgeho­ben. Nach Inkrafttreten des Landespflegegesetzes ist über den Erlaß neuer Kreis­richtlinien erneut zu beraten.

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