LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 4

8. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21.09.1987

- Vorlage VI/16 -

Verhandelt am 07.11.1994

Vor dem KT

Vorsitzender LR Dr. Zerr

Anw.Mitglieder 49

Normalzahl

52

Kreisrat Vogel begrüßt, daß die Verwaltung sich bemühe, die Kosten in einem er­träglichen Maß und Umfang zu halten. Dennoch schlage die CDU/FDP-Fraktions- gemeinschaft vor, bei der Gebührenberechnung weg vom Grundstück und hin zum Haus­halt zu gehen. Der Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion lautet folgendermaßen:

Verteilung der Kosten:

Grundgebühr 40 %, Behältergebühr 60 %.

Behälterkosten:

35 1 = 105DM

50 1 = 165DM

Müllsack = 10 DM

Staffelung der Grundgebühren:

1-Personen-Haushalt

50

DM =

100

%

2-Personen-Haushalt

100

DM =

200

%

3-Personen-Haushalt

115

DM -

230

%

4-Personen-Haushalt

)

und Mehrpersonen

) 125

DM =

250

%

Gewerbemüll:

Grundgebühr =

160

DM

Fälligkeit:

Behältergebühr zum

01.01.

95

Grundgebühr zum

01.09.

95

In Kraft treten:

01.01.1995

Kreisrat Seewald erklärt für

seine

Fraktion

Antrag der Verwaltung nähertreten und andere Lösungen nicht mitgetragen werden. Bei dem vorgetragenen Vorschlag befürchte man Verluste des Eigenbetriebes, die dann durch den Kernhaushalt abgedeckt werden müßten, was seine Fraktion auf kei­nen Fall wolle.

Verteiler für Auszüge:

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