LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 4
8. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21.09.1987
- Vorlage VI/16 -
Verhandelt am 07.11.1994
Vor dem KT
Vorsitzender LR Dr. Zerr
Anw.Mitglieder 49
Normalzahl
52
Kreisrat Vogel begrüßt, daß die Verwaltung sich bemühe, die Kosten in einem erträglichen Maß und Umfang zu halten. Dennoch schlage die CDU/FDP-Fraktions- gemeinschaft vor, bei der Gebührenberechnung weg vom Grundstück und hin zum Haushalt zu gehen. Der Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion lautet folgendermaßen:
Verteilung der Kosten:
Grundgebühr 40 %, Behältergebühr 60 %.
Behälterkosten:
35 1 = 105DM
50 1 = 165DM
Müllsack = 10 DM
Staffelung der Grundgebühren:
1-Personen-Haushalt
50
DM =
100
%
2-Personen-Haushalt
100
DM =
200
%
3-Personen-Haushalt
115
DM -
230
%
4-Personen-Haushalt
)
und Mehrpersonen
) 125
DM =
250
%
Gewerbemüll:
Grundgebühr =
160
DM
Fälligkeit:
Behältergebühr zum
01.01.
95
Grundgebühr zum
01.09.
95
In Kraft treten:
01.01.1995
Kreisrat Seewald erklärt für
seine
Fraktion
Antrag der Verwaltung nähertreten und andere Lösungen nicht mitgetragen werden. Bei dem vorgetragenen Vorschlag befürchte man Verluste des Eigenbetriebes, die dann durch den Kernhaushalt abgedeckt werden müßten, was seine Fraktion auf keinen Fall wolle.
Verteiler für Auszüge:
1 x D 2 1x210