LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender 07.11.1994 KT LR Dr. Zerr

Anw.Mitglieder 49

Normalzahl

52

öffentl.

ja

§ 3

Biomüllkompostierung im Landkreis Calw;

Organisationsform des künftigen Kompostwerks

- Vorlage Vl/15 -

Kreisrat Seewald bittet um folgende Ergänzung des Antrags der Verwaltung:

"Der Kreistag behält sich die Entscheidung über den Inhalt des Gesellschafts­vertrags und die Auswahl der privaten Partner nach beschränkter Ausschreibung vor".

Kreisrat Trommer unterstützt diesen Wunsch und führt aus, daß der Beschluß nur die Festlegung einer Tendenz sein kann und daß exakte Vertragstexte dem Kreistag zu gegebener Zeit noch vorgelegt werden müssen.

Kreisrätin Dieterich stellt für die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion folgende An­träge:

1. Der Bau und Betrieb des künftigen Kompostwerkes soll durch einen Eigenbetrieb durchgeführt werden.

2. Sollte dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit finden, beantragt ihre Fraktion, daß der Landkreis Calw mit einer Sperrminorität von mindestens 50,1 % des Stammkapitals beteiligt ist.

Der Kreistag beschließt über die beiden Anträge folgendermaßen:

1. Bau und Betrieb des künftigen Kompostwerkes durch einen Eigenbetrieb werden mehrheitlich abgelehnt (6 Ja-Simmen).

2. Die Sperrminorität von mindestens 50,1 % des Stammkapitals wird mehrheitlich abgelehnt (8 Ja-Stimmen).

Danach beschließt der Kreistag, Bau und Betrieb des künftigen Kompostwerkes durch eine noch zu gründende GmbH durchführen zu lassen, an der der Landkreis Calw mit einer Sperrminorität von mindestens 25,1 % des Stammkapitals beteiligt ist. Ferner behält sich der Kreistag die Entscheidung über den Inhalt des Gesell­schaftsvertrags und die Auswahl der privaten Partner nach beschränkter Ausschrei­bung vor (4 Nein-Simmen/ 1 Enthaltung).

Verteiler für Auszüge:

1 x D 2 1 x 210