Niederschrift über die 2. Sitzung des Kreistags am 07.11.1994
Kreisrat Dr. Rommel vertritt die Meinung, daß heute defacto auch über die Frage entschieden wird, daß aufgestockt wird und hätte es begrüßt, wenn die Verwaltung hier das Gesamtvolumen angegeben hätte.
Kreisrat Traub verweist auf eine Aussage in der Vorlage, wonach die Durchführung der Brandschutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt dringend notwendig sind. Er bezweifelt dies und bittet um Rückstellung dieses Tagesordnungspunktes bis zur Kreistagssitzung am 19.12.94.
Der Vorsitzende nimmt zu den einzelnen Äußerungen Stellung und führt aus, daß die Pflegestützpunkte zu klein sind und dringend erweitert werden müssen. Ferner sei die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen notwendig und die Verwaltung habe sich überlegt, beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen, damit in die einzelnen Stationen nicht zu viel Unruhe kommt.
Er informierte den Ausschuß auch darüber, daß sich zum jetzigen Zeitpunkt abzeichnet, daß der Landkreis bei Fortsetzung der derzeitigen Bettenbelegung ca. 1 Mio DM an Krankenkassen zurückzahlen müßte. Um dies zu vermeiden, wolle man bereits im Jahr 1994 die Pflegestützpunkte umbauen und die Brandschutzmaßnahmen durchführen, damit sich der Rückzahlungsbetrag reduziert.
Ob von seiten des Landes eine Förderung für den Umbau von Pflegestützpunkten erfolgt beziehungsweise in welcher Höhe, könne die Verwaltung derzeit noch nicht sagen, da sich hier in dieser Frage das Land Baden-Württemberg und die Krankenkassen noch nicht einig sind. Sollte die beabsichtigte Maßnahme unter Erhaltungsaufwand fallen, gebe es keine Förderung; sieht man hierin jedoch einen Neubau, könne man eventuell mit Zuschüssen rechnen.
Der Vorsitzende weist jedoch darauf hin, daß das Land Baden-Württemberg bereits für die Aufstockung im Kreiskrankenhaus Nagold eine Förderung signalisiert habe. Er sicherte dem Ausschuß auch zu, daß heute kein Beschluß über die Aufstockung gefaßt und nur über den Umbau der Pflegestützpunkte entschieden wird. Eine Entscheidung über die Schaffung von zusätzlichen Betten wird heute nicht getroffen.
Kreiskämmerer Pötzsch teilt ergänzend mit, daß der Umbau der Pflegestützpunkte und die Durchführung der Brandschutzmaßnahmen voraussichtlich von Mitte November bis Sommer 1995 durchgeführt wird. Es ist beabsichtigt, Station für Station zu richten. Die Verwaltung hat großes Interesse, diese Maßnahme en bloc zu vergeben. Die voraussichtlichen Kosten von 490 000 DM werden aus Gewinnrücklagemitteln des Kreiskrankenhauses Nagold getragen.
Bezugnehmend auf die Äußerungen in Richtung eines Baubeschlusses weist er darauf hin, daß die Gesamtkonzeption bereits vor Jahren im Wirtschaftsplan enthalten war und dort vom Ausschuß genehmigt wurde. Zudem ist im Haushaltsplanentwurf 95 eine erste Rate mit 700 000 DM vorgesehen.
Nach dieser ausführlichen Aussprache beschließt der Kreistag bei 11 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen den Umbau von weiteren fünf Pflegestützpunkten im Kreiskrankenhaus Nagold und stellt die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 1995 bereit. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für das Vorhaben einen Förderantrag zu stellen.
Nach der Abstimmung erklärt Kreisrat Fuchtel, daß ihm die Art und Weise, wie hier die Verwaltung vorgegangen sei, nicht gefällt und bittet darum, künftig in den Vorlagen auch Aussagen zu den möglichen Kosten und Zuschüssen zu treffen. Ferner moniert er den Zeitraum und den terminlichen Druck, der nicht notwendig gewesen wäre, da die letzte Brandschau bereits im Februar 1992 erfolgte.