Niederschrift über die 26. Sitzung des Kreistags am 9.05.1994

Erster Landesbeamter Köblitz verweist auf die Unterdeckung von ca. 800 000 DM und zeigt auf, daß die Verwaltung nach Einnahme- und Einsparungsmöglichkeiten sucht.

Der Vorsitzende führt nochmals aus, daß die Verwaltung bei Härtefällen sehr sorg­fältig prüfen und ggf. von einem Eigenanteil im Einzelfall absehen wird. Er möch­te jedoch nicht grundsätzlich von einer Höchstbetragsregelung abweichen.

Nach dieser ausführlichen Diskussion läßt der Vorsitzende den Kreistag über die verschiedenen Anträge abstimmen.

Antrag der CDU, Grund- und Hauptschüler grundsätzlich vom Eigenanteil zu befrei­en: 26 Gegenstimmen, somit abgelehnt.

Antrag von Kreisrat Noe, auch die Klassen 10 der Werkrealschüler zum Eigenanteil heranzuziehen: 24 Gegenstimmen/2 Enthaltungen, somit abgelehnt.

Antrag der Grünen, von Wartezeiten abzusehen: 34 Gegenstimmen, somit abgelehnt.

Antrag der Verwaltung, bei 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung trifft der Kreistag folgenden Beschluß:

Der Kreistag beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstat­tung der notwendigen Schülerbeförderungskosten in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird sobald wie möglich dem Kreistag einen ersten Erfahrungsbericht vorlegen.