Niederschrift über die 26. Sitzung des Kreistags am 9.05.1994
Erster Landesbeamter Köblitz verweist auf die Unterdeckung von ca. 800 000 DM und zeigt auf, daß die Verwaltung nach Einnahme- und Einsparungsmöglichkeiten sucht.
Der Vorsitzende führt nochmals aus, daß die Verwaltung bei Härtefällen sehr sorgfältig prüfen und ggf. von einem Eigenanteil im Einzelfall absehen wird. Er möchte jedoch nicht grundsätzlich von einer Höchstbetragsregelung abweichen.
Nach dieser ausführlichen Diskussion läßt der Vorsitzende den Kreistag über die verschiedenen Anträge abstimmen.
Antrag der CDU, Grund- und Hauptschüler grundsätzlich vom Eigenanteil zu befreien: 26 Gegenstimmen, somit abgelehnt.
Antrag von Kreisrat Noe, auch die Klassen 10 der Werkrealschüler zum Eigenanteil heranzuziehen: 24 Gegenstimmen/2 Enthaltungen, somit abgelehnt.
Antrag der Grünen, von Wartezeiten abzusehen: 34 Gegenstimmen, somit abgelehnt.
Antrag der Verwaltung, bei 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung trifft der Kreistag folgenden Beschluß:
Der Kreistag beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird sobald wie möglich dem Kreistag einen ersten Erfahrungsbericht vorlegen.