LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 3

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten_

- Vorlage V/257 -

Verhandelt am 9.05.1994

Vor dem KT

Vorsitzender LRDr. Zerr

Anw.Mitglieder 37

Normalzahl

45

Kreisrat Meroth erklärt für seine Fraktion, daß sie im Prinzip dieser Vorlage zu­stimmen werde. Allerdings enthalte die Vorlage in § 9 des Satzungsentwurfes ei­nen Schönheitsfehler und zwar wird dort von einer zumutbaren Wartezeit von bis zu 45 Minuten ausgegangen. Diese Wartezeit sollte auf jeden Fall auf 30 Minuten herabgesetzt werden. Im übrigen stellt die Fraktion den Antrag, daß auch die in Anlage 3 aufgeführten Grund- und Hauptschüler keinen Eigenanteil bei Überschrei­tung der Höchstbeträge erbringen müssen.

Kreisrat Seewald erklärt für die FWV-Fraktion, daß die aufgeführte Wartezeit von 45 Minuten auf gar keinen Fall die Regel sein darf. Ziel müsse sein, daß sich künftig die Schul- und Lehrpläne nach den Fahrplänen richten und Schulträger, Lehrkörper, Schulleitungen und Omnibusunternehmen hier enger Zusammenarbeiten müssen. Ferner weist er darauf hin, daß der Landkreis den Schulträgern, sprich Gemeinden die Schülerbeförderungskosten erstattet. Die Gemeinden sollen diese so organisieren, daß künftig Höchstbeträge nicht mehr überschritten werden.

Im übrigen bittet er, daß die Verwaltung im Spätherbst dem Kreistag einen ersten Erfahrungsbericht vorlegt.

Für die SPD-Kreistagsfraktion erklärt Kreisrat Trommer, daß sie es begrüßt, daß die Lehrpläne der Jugendverkehrsschule mit dem ÖPNV abgestimmt werden. Auch er fordert, daß bei Grund- und Hauptschülern keine Eigenanteilspflicht eingeführt wird und begrüßt den Wunsch nach einem Erfahrungsbericht der Verwaltung.

Kreisrat Glaesser erklärt für die Grünen, daß die Gefahr besteht, daß die langen Wartezeiten Regel werden. Er stellt den Antrag, § 9 (zumutbare Wartezeit) ganz zu streichen. Kreisrat Noe schlägt vor, den Eigenanteil auszudehnen auf die Klas­sen 10 der Werkrealschule und bringt diesen Vorschlag in Form eines Antrages ein.

Der Vorsitzende regt an, diesen Antrag zurückzunehmen was Kreisrat Noe ablehnt.

Verteiler für Auszüge:

1 x D 3 1 x330