Niederschrift über die 23. Sitzung des Kreistags am 25.10.1993
Wie in jedem Jahr, so gehe ich selbstverständlich auch dieses Mal davon aus, daß die Entwicklung der Personalkosten Ihr besonderes Interesse findet. Hierzu gleich eine klare Aussage: Wir haben nicht eine einzige Stelle neu geschaffen, obwohl es dazu genug Anlaß gäbe. Wir haben außerdem auch für die Beamten keine lineare Besoldungserhöhung einkalkuliert, sondern lediglich eine geringfügige Steigerung von 0,5 % für die sich aus der Besoldungsstruktur ergebenden Maßnahmen. Für den Angestellten- und Arbeiterbereich gehen wir davon aus, daß die lineare Steigerung nur 2,5 % betragen wird. Allerdings muß auch hier mit tariflich begründeten strukturellen Änderungen gerechnet werden sowie erhöhten Belastungen für den Arbeitgeber durch seine Anteile zu den gestiegenen Sozialabgaben. In der Summe addiert sich dies auf Mehrkosten von rd. 700.000 DM, die aus unserer Sicht unabweisbar sind.
Zum Abschluß dieser Negativliste möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen, deren Ursache eine an und für sich erfreuliche Entwicklung ist. Die Steuerkraftsumme des Landkreises hat deutlich zugenommen. Dies führt aber dazu, daß wir neben der um 3,6 Mio DM erhöhten höheren LWV-Umlage auch eine um
500.000,- DM erhöhte Finanzausgleichsumlage an das Land zu bezahlen haben und daß wir gleichzeitig bei den Schlüsselzuweisungen einen Rückgang von ca. 400.000 DM hinnehmen müssen. Sie sehen, das Mehraufkommen an Kreisumlage aus der gestiegenen Steuerkraft wird hierdurch mehr als aufgezehrt.
Ich würde Ihnen nun zu gern eine gleichlange Liste positiver Veränderungen vortragen. Dies ist mir leider nicht möglich.
Die Grunderwerbsteuer hat in diesem Jahr, also in 1993, eine besonders erfreuliche Entwicklung genommen. Auch für uns überraschend ist die allgemeine Rezession am Immobilienmarkt im Landkreis Calw bisher weitgehend spurlos vorübergegangen. Wir sind deshalb besonders mutig und haben den Planansatz nochmal um 1,5 Mio DM auf die Rekordhöhe von jetzt 15 Mio DM heraufgesetzt. Sollte sich die Rezession auch am Grundstücksmarkt negativ bemerkbar machen, wie dies mit Zeitverzug in den vergangenen Jahren bei Rezessionen immer der Fall war, wird dieser Planansatz nicht zu halten sein. Wir haben auch alle anderen verfügbaren Einnahmequellen, insbesondere die Gebühren, an der obersten Grenze des Vertretbaren veranschlagt. Von weiteren Einnahmen auszugehen, wäre unseriös und würde den Prinzipien eines geordneten Haushalts widersprechen.
Meine Damen und Herren, ein wesentliches Merkmal für die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde und eines Landkreises ist die Höhe der Zuweisung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Noch vor wenigen Jahren waren wir in der Lage, jährlich ca. 8 Mio DM für Investitionen zur Verfügung zu stellen.
Schon 1993 haben wir diesen Betrag auf 5 Mio DM zurückführen müssen. Für das Jahr 1994 schlagen wir vor, die Zuführung auf den gesetzlichen Mindestbetrag von 1 Mio DM zu begrenzen. Dieser Betrag wird benötigt, um die ordentlichen Tilgungen und die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung zur allgemeinen Rücklage decken zu können. Dies bedeutet aber auch, daß der Verwaltungshaushalt keine Mark an Eigenmitteln für die Investitionen des Landkreises zur Verfügung stellt.
Wir haben uns zu diesem gewiß nicht leichten Opfer entschlossen, weil der Ausgleich des Verwaltungshaushalts auch unter diesen Vorgaben nur mit einer drastischen Erhöhung der Kreisumlage bewerkstelligt werden kann. Würde man die Kreisumlage auf dem bisherigen Satz belassen, so würde sie zwar aufgrund der gestiegenen Steuerkraftsummen der Gemeinden ein Mehraufkommen von 3,95 Mio DM erbringen, jedoch - wie ich bereits sagte - nicht ausreichen, um die gestiegene Finanzausgleichsumlage und die Steigerung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband zu finanzieren. Wir schlagen deshalb vor, die Kreisumlage auf 22,25 % zu erhöhen.