Niederschrift über die 23. Sitzung des Kreistags am 25.10.1993

Kreisrat Meroth weist darauf hin, daß die Eimergebühr nur deshalb so niedrig ist, da ein Überschuß von 2 Mio. mitberücksichtigt wurde. An Nachsorgekosten wer­den voraussichtlich 193 Mio. DM entstehen, weshalb sich für ihn die Frage stellt, ob das Gutachten nicht angezweifelt werden muß.

Der Vorsitzende verteidigt die Vorlage und führt aus, daß die Angelegenheit rechtlich abgesichert und das Müllsystem weiterentwickelbar ist. Bezüglich der hohen Nachsorgekosten führt er aus, daß diese von der Verwaltung selbst nach dem Preisstand 1993 ermittelt wurden. Nach Aussage von Fachbehörden sind diese Gebüh­ren auch nicht zu beanstanden. Der Vorsitzende sicherte allerdings zu, daß die Verwaltung nach billigeren Lösungen suchen wird.

Nach dieser ausführlichen Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag der SPD- Kreistagsfraktion zur Abstimmung:

Mit 3 Gegenstimmen wird der SPD-Antrag abgelehnt.

Danach schlägt der Vorsitzende vor, den Antrag der Grünen in der nächsten Umwelt ausschußsitzung am 22.11.1993 zu behandeln. Der Kreistag ist hiermit einverstan­den.

Sodann beschließt der Kreistag mit 10 Gegenstimmen:

1. Den Kalkulationsgrundlagen für das Wirtschaftsjahr 1994 wird zugestimmt.

2. Auf Empfehlung des Umweltausschusses beschließt der Kreistag den Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21. September 1987.