LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 6
Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
- Vorlage V/221 -
Verhandelt am 25.10.1993
Vor dem KT
Vorsitzender LRDr. Zerr
Anw.Mitglieder 38
Normalzahl
45
Kreisrat Löffler erklärt für die CDU-Fraktion, daß sie dem Antrag des Umweltausschusses zustimmen wird.
Kreisrat Trommer legt dem Vorsitzenden einen Änderungsantrag zur Abfallsatzung vor und bittet entsprechend zu entscheiden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion unternehmen die vorgelegten Gebühren nicht im entferntesten den Versuch, umweltbewußte Zurückhaltung beim Füllen von Mülltonnen durch finanzielle Verbesserungen zu fördern. Wer größere Tonnen füllt, zahlt weniger pro Liter, als der in solchem Sinne sparsamere Verbraucher. Zum anderen sind die Sätze nach wie vor nicht im geringsten an Belastungen der Familie orientiert. Kinderreiche Familien zahlen viel mehr als Einzelpersonen, auch wenn sie nur die gleiche Menge Müll abstellen. Nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion verbessert nur eine gewichtige Verschiebung der vorgesehenen Verteilung die Situation, also Entlastung beim Preis pro Person, Erhöhung beim Volumenpreis. Es wird deshalb beantragt:
Die Jahresgebühr für die 1. Person 50.— DM, 2. Person 30.— DM, 3. Person 30.— DM ab 4. Person frei.
Gefäßgebühr für 35 1 95.— DM, 50 1 150.— DM, Müllsack 5.— DM.
Kreisrat Seewald stellt fest, daß die Abfallsatzung nicht mehr verstanden wird. Die Verwaltung möge durch Aufklärungsmaßnahmen die Benutzer informieren, was bereitgestellt werden kann und was nicht.
Kreisrat Domrös sieht in der vorgelegten Vorlage ebenfalls keinen Anreiz, Müll zu vermeiden. Er verweist auf eine Pressenotiz in den Kreisnachrichten vom 11.10.1993, in der mitgeteilt wurde, daß der Enzkreis Grundgebühren und eine Gebühr nach Menge erhebt. Auch der Umweltminister habe sich für Gebühren nach dem mengenmäßigen Abfall ausgesprochen. Von seiten der Grünen wird daher beantragt, 1994 in einem begrenzten Versuchsgebiet Banderolen auszugeben und zu testen, ob auf diese Weise Müll vermieden werden kann.
Verteiler für Auszüge:
1 x D 2 1 x 200 1 x 210