Niederschrift über die 13. Sitzung des Kreistags am 16.12.1991

Der Kreistag stimmt über den Änderungsantrag der Grünen, der folgenden Wortlaut hat, ab:

"Die Landkreisverwaltung nimmt folgende Radwegeverbindungen (Anmerkung der Schriftführerin: Diese sind aus der Anlage zur Beratungsvorlage dieses Tages­

ordnungspunktes V/118 ersichtlich) - bevorzugt für den Berufsverkehr , ausge wählt aus dem Radwegekonzept 1988 - eigeninitiativ planerisch in Angriff und lei tet die notwendigen Schritte zur Realisierung ein.

Für diese Planung und die notwendige Bezuschussung der Baumaßnahmen bei Kreis- und Landesstraßen ist in den Vermögenshaushalt 1992 bei Abschn. 6500 ein Ansatz von 3 Mio. DM für Radwege aufzunehmen.

Die Vorschlagsliste und die Begründung aus unserem Antrag vom 9.09.1991 bleiben unberührt."

Dieser Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt. Daraufhin stimmt der Kreistag über den eigentlichen Beschlußantrag ab.

Der Kreistag beschließt bei 2 Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen:

1. Der Bau von Radwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen fällt in die Bau last von Bund und Land; ein Ausbau kann deshalb nicht zu Lasten des Landkrei­ses erfolgen. Das Straßenbauamt wird gebeten, den Bau der vorgeschlagenen Rad wege auf ihre Realisierung zu überprüfen.

2. Für den Bau von Radwegen im Zuge von Kreisstraßen und von vordringlichen Rad­wegen im Zuge von Landesstraßen gilt der Beschluß des Kreistags vom 23.01.1989/4.02.1991.