LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender
16.12.1991 KT LR Dr. Zerr
Anw.Mitglieder 40
Normalzahl
45
öffentl.
ja
§ 5
Budgets und Pflegesätze 1992
für das Kreiskrankenhaus Calw und Nagold
- Vorlage V/117 -
Der Vorsitzende erläutert die Vorlage und weist darauf hin, daß bei beiden Kreiskrankenhäusern 1992 ein echter Abmangel entstehen werde, der 3 Jahre nach seinem Entstehen ausgeglichen werden muß. In Calw sei es jedoch gelungen, mit den Krankenkassen eine Sondervereinbarung zu treffen, wonach auf Ausgleichszahlungen für bis zu 3 000 Tage verzichtet wird.
Kreisrat Lehmann stimmt im Namen der FWV-Fraktion dem Antrag der Verwaltung zu und bezeichnet die Pflegesatzverhandlungen als ausgewogen und im Interesse des Landkreises. Er begrüßt, daß die Belegung im Kreiskrankenhaus Calw optimistischer eingestuft werde als dies die Krankenkassen sehen. Auch Kreisrat Meroth stimmt im Namen der CDU/FDP-Fraktion den Budgets- und Pflegesatzverhandlungen zu.
Der Vorsitzende führt abschließend aus, daß sich beide Kreiskrankenhäuser durch eine niedere Verweildauer auszeichnen.
Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beendet.
Der Kreistag genehmigt einstimmig die mit den Sozialleistungsträgern am 9. Dezember 1991 geschlossenen Pflegesatzvereinbarungen. Damit sind vereinbart:
a) Für das Kreiskrankenhaus Calw
387.22 DM allgemeiner Pflegesatz, 75 817 Berechnungstage und 29 357 859 DM Budget. Diesem liegen 6 372 Patienten (Zahl wurde korrigiert; die nachträgliche Überprüfung der Berechnungsgrundlagen führt zu diesem Ergebnis), 10,95 Tage Verweildauer und 80,2 % Nutzungsgrad zugrunde.
b) Für das Kreiskrankenhaus Nagold
386,05 DM allg. Pflegesatz, 93 000 Berechnungstage und 35 902 650 DM Budget. Diesem liegen 7 798 Patienten, 10,96 Tage Verweildauer und 88,8 % Nutzungsgrad zugrunde.
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