LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 4

Neubau eines Kindergartens für Geistig- und Körperbehinderte in Bad Teinach-Zavelstein/Sommenhardt_

- Vorlage V/106 -

Verhandelt am 7.10.1991

Vor dem KT

Vorsitzender LRDr. Zerr

Anw.Mitglieder 37

Normalzahl 45

Kreisrat Domrös bittet die Verwaltung beim Neubau des Kindergartens keine Tropen­hölzer zu verwenden. Der Vorsitzende sichert dies zu.

Kreisrat Domrös regt im Namen der Grünen weiter an, daß für die Warmwasserberei­tung der Waschräume und Badebecken Sonnenkollektoren vorzusehen sind und daß das Regenwasser gesammelt werden sollte, um es dann für die Toilettenspülung und die geplante Wasserspielanlage zu verwenden. Desweiteren stellt für die Grünen der Einbau eines Blockheizkraftwerkes für den Komplex Kindergarten, Sonderschule und Grundschule eine Alternative zur geplanten Heizungsanlage dar. Der Vorsitzende sagt zu, diese Punkte vor der Auftragsvergabe auf ihre Verwirklichung hin über­prüfen zu lassen.

Kreisrat Dannemann bittet die Verwaltung, eine Stellungnahme beim Bundesgesund­heitsamt einzuholen, ob es aus hygienischen Gründen erlaubt ist, Regenwasser für die Toilettenspülung zu verwenden.

Der Anregung von Kreisrat Domrös, einen flachen Teich auf dem Gelände des Kinder­gartens anzulegen, will die Verwaltung aus Sicherheitsgründen nicht entsprechen.

Daraufhin beschließt der Kreistag einstimmig:

1. Der Kreistag stimmt dem Neubau eines Sonderschulkindergartens für Geistige und Körperbehinderte Bad Teinach-Zavelstein/Sommenhardt zu.

2. Die Entwurfsplanung von Architekt Dorner für den Bau des Sonderschulkindergartens wird genehmigt.

3. Die Finanzierung erfolgt in den Haushaltsjahren 1992 und 1993. Einer Vorfinan­zierung durch den Landkreis wird zugestimmt, sofern der vorzeitige Baubeginn für den Landkreis keine finanzielle Nachteile bringt.

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