LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 4
Neubau eines Kindergartens für Geistig- und Körperbehinderte in Bad Teinach-Zavelstein/Sommenhardt_
- Vorlage V/106 -
Verhandelt am 7.10.1991
Vor dem KT
Vorsitzender LRDr. Zerr
Anw.Mitglieder 37
Normalzahl 45
Kreisrat Domrös bittet die Verwaltung beim Neubau des Kindergartens keine Tropenhölzer zu verwenden. Der Vorsitzende sichert dies zu.
Kreisrat Domrös regt im Namen der Grünen weiter an, daß für die Warmwasserbereitung der Waschräume und Badebecken Sonnenkollektoren vorzusehen sind und daß das Regenwasser gesammelt werden sollte, um es dann für die Toilettenspülung und die geplante Wasserspielanlage zu verwenden. Desweiteren stellt für die Grünen der Einbau eines Blockheizkraftwerkes für den Komplex Kindergarten, Sonderschule und Grundschule eine Alternative zur geplanten Heizungsanlage dar. Der Vorsitzende sagt zu, diese Punkte vor der Auftragsvergabe auf ihre Verwirklichung hin überprüfen zu lassen.
Kreisrat Dannemann bittet die Verwaltung, eine Stellungnahme beim Bundesgesundheitsamt einzuholen, ob es aus hygienischen Gründen erlaubt ist, Regenwasser für die Toilettenspülung zu verwenden.
Der Anregung von Kreisrat Domrös, einen flachen Teich auf dem Gelände des Kindergartens anzulegen, will die Verwaltung aus Sicherheitsgründen nicht entsprechen.
Daraufhin beschließt der Kreistag einstimmig:
1. Der Kreistag stimmt dem Neubau eines Sonderschulkindergartens für Geistige und Körperbehinderte Bad Teinach-Zavelstein/Sommenhardt zu.
2. Die Entwurfsplanung von Architekt Dorner für den Bau des Sonderschulkindergartens wird genehmigt.
3. Die Finanzierung erfolgt in den Haushaltsjahren 1992 und 1993. Einer Vorfinanzierung durch den Landkreis wird zugestimmt, sofern der vorzeitige Baubeginn für den Landkreis keine finanzielle Nachteile bringt.
Verteiler für Auszüge
1 x D 1 1 x205 1 x D 2