LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 5
Finanzierung der Kindergärten in Übergangswohnheimen für Aussiedler
- Vorlage V/107 -
Verhandelt am 7.10.1991
Vor dem KT
Vorsitzender LRDr. Zerr
Anw.Mitglieder 37
Normalzahl 45
Kreisrat Lehmann legt dar, daß dieser Antrag ein Beispiel dafür sei, wie der Staat finanziell und als Träger von Einrichtungen bis in die untersten Zuständig keiten delegiere. Die Gemeinden Simmersfeld und Schömberg seien durch die hohe Anzahl von Aussiedlern Präzedenzfälle geworden, haben aber auch,durch die Aussiedler als zusätzliche Einwohner der Gemeinden finanzielle Einnahmen.
Kreisrat Glaesser unterstützt den Antrag der Verwaltung, hinterfragt aber gleich zeitig die Bereitschaft der Verwaltung zur finanziellen Unterstützung, wenn es sich um einen Kindergarten für Kinder von Asylanten handeln würde.
Kreisrat Burkhardt macht auf die speziellen Probleme in Schömberg aufmerksam und weist das Gremium auf finanzielle Zusagen hin, die die Kreisverwaltung der Gemeinde Schömberg schon vor der heutigen Beratung im Kreistag gemacht habe.
Auf entsprechende Anfrage von Kreisrat Seewald, erläutert der Vorsitzende, daß man versuchen werde, den finanziellen Aufwand beim Land einzuklagen.
Im Anschluß an die Aussprache beschließt der Kreistag bei 2 Gegenstimmen:
Der Landkreis Calw trägt ab 1.01.1992 die nicht anderweitig gedeckten Kosten der Kindergartenbetreuung in den Spätaussiedler-Übergangswohnheim im Kreisgebiet.
Verteiler für Auszüge
1 x D 4 1 x D 2
1 x Rechnungsakten