LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 5

Finanzierung der Kindergärten in Übergangswohnheimen für Aussiedler

- Vorlage V/107 -

Verhandelt am 7.10.1991

Vor dem KT

Vorsitzender LRDr. Zerr

Anw.Mitglieder 37

Normalzahl 45

Kreisrat Lehmann legt dar, daß dieser Antrag ein Beispiel dafür sei, wie der Staat finanziell und als Träger von Einrichtungen bis in die untersten Zuständig keiten delegiere. Die Gemeinden Simmersfeld und Schömberg seien durch die hohe Anzahl von Aussiedlern Präzedenzfälle geworden, haben aber auch,durch die Aus­siedler als zusätzliche Einwohner der Gemeinden finanzielle Einnahmen.

Kreisrat Glaesser unterstützt den Antrag der Verwaltung, hinterfragt aber gleich zeitig die Bereitschaft der Verwaltung zur finanziellen Unterstützung, wenn es sich um einen Kindergarten für Kinder von Asylanten handeln würde.

Kreisrat Burkhardt macht auf die speziellen Probleme in Schömberg aufmerksam und weist das Gremium auf finanzielle Zusagen hin, die die Kreisverwaltung der Ge­meinde Schömberg schon vor der heutigen Beratung im Kreistag gemacht habe.

Auf entsprechende Anfrage von Kreisrat Seewald, erläutert der Vorsitzende, daß man versuchen werde, den finanziellen Aufwand beim Land einzuklagen.

Im Anschluß an die Aussprache beschließt der Kreistag bei 2 Gegenstimmen:

Der Landkreis Calw trägt ab 1.01.1992 die nicht anderweitig gedeckten Kosten der Kindergartenbetreuung in den Spätaussiedler-Übergangswohnheim im Kreisgebiet.

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