Niederschrift über die 12. Sitzung des Kreistags am 7.10.1991
Auf die von Kreisrat Luz angesprochenen niedrigeren Müllgebühren im Landkreis Freudenstadt führt der Vorsitzende aus, daß ein Vergleich mit Freudenstadt nicht möglich sei, da es dort keine grüne Tonne gebe und im wesentlichen nur auf einer Deponie der Müll abgelagert werde.
Zu dem Antrag von Kreisrat Luz, die Verzinsung des Anlagekapitals bei 6 % zu belassen, erläutert Kreiskämmerer Pötzsch, daß sich dadurch nur Einsparungen in Höhe von 70 000 DM ergeben würden. Über eine Erhöhung der Betriebsmittelzinsen ließe sich so, Kreiskämmerer Pötzsch, diskutieren.
Erster Landesbeamter Köblitz legt auf entsprechende Anfrage von Kreisrat Luz dar, daß hinsichtlich der Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen eine Auftragsvergabe vorbereitet werde, die in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 2.12.1991 beraten werde.
Im Anschluß an die Aussprache stellt der Vorsitzende die Änderungsanträge der FWV-Fraktion zur Abstimmung. Sie werden bei 11 Ja-Stimmen abgelehnt.
Kreisrat Baitinger beantragt anschließend § 22 Abs. 3 der 4. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung so abzuändern, daß eine Unterscheidung der Anlieferungsmenge von unverdichtetem Restmüll bis zu 0,25 cbm und von 0,25 - 0,5 cbm entfällt. Die Gebühr für bis zu 0,5 cbm unverdichteten Restmülls sollen 10.— DM betragen und die Gebühr für bis zu 0,5 cbm verdichtetem Restmülls 20.— DM. Diesem Änderungsantrag stimmt der Kreistag bei 14 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen zu.
Im Anschluß stimmt der Kreistag über den Antrag der Verwaltung ab. Der Kreistag beschließt bei 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen:
1. Von den Kalkulationsgrundlagen wird Kenntnis genommen.
2. Der vorgelegten 4. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21.09.1987 wird zugestimmt, wobei § 22 Abs. 3 in Abweichung von dem vorgelegten Entwurf folgende Fassung erhält:
"Für die Benutzung des Restmüllcontainers auf den Recyclinghöfen werden folgende Gebühren erhoben:
Für jede Anlieferungsmenge Restmüll/unverdichtet bis zu 0,5 cbm 10.— DM.
Für jede Anlieferungsmenge Restmüll verdichtet bis zu 0,5 cbm 20.— DM."