Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistags am 13.05.1991

Kreisrat Meroth erläutert, daß an einer Grundgesetzänderung kein Weg vorbei füh­re, da sonst eine geeignete gesetzliche Regelung nicht möglich ist.

Kreisrat Lehmann macht, um zu einer mit überwiegender Mehrheit gefaßten Resolu­tion zu kommen, einen Kompromißvorschlag, der den Antrag wie folgt abändert:

"Bei dem ständig steigenden und immer mehr sichtbaren Mißbrauch des Asylrechts fordert der Kreistag des Landkreises Calw alle Verantwortung tragenden Politi­ker Deutschlands und die Fraktionen des Bundestags auf, dieser Entwicklung durch geeignete Maßnahmen bis hin zu gesetzlichen Regelungen baldmöglichst ent­gegen zu wirken, bzw. Voraussetzungen für ein solches politisches Vorgehen zu schaffen. Dies könne letzten Endes auch die Ergänzung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 um einen Gesetzesvorbehalt bedeuten."

Auf Grund sich der weiter entwickelnden Aussprache stellt Kreisrat Lehmann die­sen Kompromißvorschlag doch nicht zur Abstimmung.

Daraufhin läßt der Vorsitzende zuerst über den weitergehenden Antrag von Kreis­rat Noe abstimmen. Dieser Änderungsantrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthal­tungen abgelehnt.

Mit 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen beschließt der Kreistag:

Der Kreistag des Landkreises Calw fordert alle Verantwortung tragenden Politi­ker Deutschlands und die Fraktionen des Bundestags auf, die Asylrechtbestimmung in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes schnellstens um folgenden Satz zu er­gänzen:

"Das nähere regelt ein Bundesgesetz".