Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistags am 13.05.1991
Kreisrat Meroth erläutert, daß an einer Grundgesetzänderung kein Weg vorbei führe, da sonst eine geeignete gesetzliche Regelung nicht möglich ist.
Kreisrat Lehmann macht, um zu einer mit überwiegender Mehrheit gefaßten Resolution zu kommen, einen Kompromißvorschlag, der den Antrag wie folgt abändert:
"Bei dem ständig steigenden und immer mehr sichtbaren Mißbrauch des Asylrechts fordert der Kreistag des Landkreises Calw alle Verantwortung tragenden Politiker Deutschlands und die Fraktionen des Bundestags auf, dieser Entwicklung durch geeignete Maßnahmen bis hin zu gesetzlichen Regelungen baldmöglichst entgegen zu wirken, bzw. Voraussetzungen für ein solches politisches Vorgehen zu schaffen. Dies könne letzten Endes auch die Ergänzung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 um einen Gesetzesvorbehalt bedeuten."
Auf Grund sich der weiter entwickelnden Aussprache stellt Kreisrat Lehmann diesen Kompromißvorschlag doch nicht zur Abstimmung.
Daraufhin läßt der Vorsitzende zuerst über den weitergehenden Antrag von Kreisrat Noe abstimmen. Dieser Änderungsantrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Mit 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen beschließt der Kreistag:
Der Kreistag des Landkreises Calw fordert alle Verantwortung tragenden Politiker Deutschlands und die Fraktionen des Bundestags auf, die Asylrechtbestimmung in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes schnellstens um folgenden Satz zu ergänzen:
"Das nähere regelt ein Bundesgesetz".