LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 4
Entsorgungskonzept Erdaushub
- Vorlage V/86 -
Verhandelt am 13.05.1991
Vor dem KT
Vorsitzender LRDr. Zerr
Anw. Mitglieder 39
Normalzahl
40
Kreisrat Lehmann regt an, den vorletzten Satz der Begründung in der Vorlage ("da die Übertragung nach § 6 Abs. 2 Landesabfallgesetz nur auf Antrag mit den Gemeinden erfolgen kann, ist ein Einvernehmen auch mit denjenigen Gemeinden herzustellen, die der Übertragung ablehnend oder zögerlich gegenüber stehen") in den Antrag zu übernehmen. Damit erklärt sich das Gremium einverstanden.
Kreisrat Löffler stimmt im Namen der CDU/FDP-Fraktion dem Antrag der Verwaltung zu, kann aber aus der Vorlage keine konzeptionelle Lösung entnehmen.
Der Vorsitzende legt dar, daß mit dem heutigen Beschluß die hoheitliche Aufgabe der Entsorgung von Erdaushub auf die Gemeinden übertragen werde.
Auf die Frage von Kreisrat Greif, was passiert, wenn eine Gemeinde keinen Antrag auf Übernahme dieser Aufgabe stellt, antwortet der Vorsitzende, daß dann nötigenfalls ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werde.
Auf entsprechende Anfrage von Kreisrat Kuhlmann legt der Vorsitzende dar, daß sich auch mehrere Gemeinden zusammenschließen können, um gemeinsam den Erdaushub zu entsorgen.
Daraufhin beschließt der Kreistag mit einer Stimmenthaltung:
Der Landkreis überträgt die Aufgabe der Entsorgung von Erdaushub einheitlich auf die Gemeinden. Da die Übertragung nach § 6 Abs. 2 Landesabfallgesetz nur auf Antrag mit den Gemeinden erfolgen kann, ist ein Einvernehmen auch mit denjenigen Gemeinden herzustellen, die der Übertragung ablehnend oder zögerlich gegenüberstehen .
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