Öffentliche Sitzung des Kreistags am 28.10.1985
1. Der Kreistag spricht sich für eine Resolution an die Bundesregierung aus, bei der Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes aus Gründen der Umweltvorsorge - Ressourcenschonen, Energie- und Kosteneinsparung, Verringerung der Umweltbelastung alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und damit zur Verminderung des Abfallaufkommens (z.B. durch Verbote von Einwegflaschen, Sonderbesteuerung von Megwerfprodukten) auszuschöpfen, in das Gesetz ein Gebot zur Verwertung von Abfall soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, aufzunehmen sowie umfassende technische Vorschriften zur Senkung der Schadstoffanteile im Müll zu erlassen.
2. Der Kreistag spricht sich für eine weitere Resolution an Industrie und Handel aus, umweltgerechter zu konstruieren und kosten- und energiesparender zu produzieren sowie nur Produkte m funktionellen Verpackungen zu vertreiben und zu verkaufen .
3. Der Kreistag spricht sich dafür aus die privaten Haushalte aufzufordern, durch ein umweltbewuBtes Kaufverhalten einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zwang auf den Handel auszuüben und organische Abfälle verstärkt zu kompostieren. Dem Kultur- und Umweltausschuß sind entsprechende Entwürfe zu Ziffer 1-3 zur Zustimmung vorzulegen .
4. Mit Wirkung vom 1.07.1986 sind die wiederverwertbaren Altstoffe Papier einschließ- lich Kartonagen sowie Glas und Metall von der Haus- und Sperrmüllsammlung auszuschließen. Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleibt es überlassen, diese wiederverwertbaren Altstoffe entweder im Bring-, Hol- oder kombinierten Bring-, Hol-System einzusammeln.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf den drei zentralen Hausmülldeponien des Landkreises Annahmestellen für Problemmüll aus Haushaltungen einzurichten, und zu prüfen, ob nicht zusätzlich auch bei den Gemeinden entsprechende Annahmestellen geschaffen werden können.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, ob zur besseren Verwertung der organischen Abfälle zusätzlich zum Forstmulcher eine mobile Zerkleinerungsanlage für dezentrale Kompostierung durch den Landkreis selbst beschafft werden sollte, oder ob es zweckmäßiger ist, diese Aufgabe an einen privaten Unternehmer zu vergeben.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger über die künftige Abfallbeseitigung durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit so umfassend wie möglich zu informieren.