Öffentliche Sitzung des Kreistags am 28.10.1985
Kreisrat Schabert zeigt kein Verständnis für den Vorschlag der CDU-fraktion. Seines Erachtens müsse der Landkreis auch unbegueme Aufgaben angehen und dürfe sie nicht auf die Gemeinden abwälzen. Auch im Hinblick auf Flächengemeinden könne seines Erachtens nur das von der Verwaltung vorgeschlagene System der Mertstofftonne in Frage kommen.
In der weiteren Aussprache werden insbesondere von Kreisrat Fuchtel und weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion die Vorteile des Bringsystems mit Containern herausgestellt.
Dem werden von Kreisrat Lehmann und Kreisrat Luz die Vorteile des Holsystems mit einer weit besseren Aussonderungsquote entgegengehalten.
Anschließend stellt der Vorsitzende fest, daß zu allen Punkten des Verwaltungsantrages, mit Ausnahme der Ziffer 4, weitgehend Übereinstimmung festgestellt werden könne. Deshalb sollen zunächst die weitergehenden Anträge zu Ziffer 4 zur Abstimmung gestellt werden. Als weitergehendsten Antrag sieht der Vorsitzende den Antrag der Fraktion Die Grünen.
Dieser wird vom Gremium bei 4 Ja-Stimmen, mehrheitlichen Nein-Stimmen und einigen Enthaltungen abgelehnt.
Der SPD-Antrag, der schon jetzt auf ein Bringsystem abzielt, wird als nächster Antrag zur Abstimmung gestellt.
Dieser wird bei den Ja-Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion, den Ja-Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Ja-Stimme von Kreisrat Prof. Dr. Schultis, jedoch bei mehrheitlichen Nein-Stimmen und einigen Enthaltungen abgelehnt.
Als nächster Antrag soll der CDU-Antrag zur Abstimmung gestellt werden, der von Kreisrat Iraub noch um den Termin 1.07.1986 modifiziert wurde.
Kreisrat Traub sieht im Gegensatz zum Vorsitzenden jedoch den Verwaltungsantrag als den weitergehenden an. Auch Kreisrat Trommer sieht dies so, zumal der Verwaltungsantrag eine entscheidende Veränderung gegenüber bisher bringe. Kreisrat Lehmann hält dies jedoch nicht für rechtens. Da eine Ausschußempfehlung dem Antrag zugrunde liege, seien die Fraktionsanträge die weitergehenden.
Nachdem Kreisrat Traub über die Reihenfolge der Abstimmung beschließen lassen möchte, stimmt der Vorsitzende jedoch zu, den Verwaltungsantrag jetzt zur Abstimmung zu stellen. Dieser Antrag wird dann bei 15 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend wird der CDU-Antrag zur Abstimmung gestellt. Dieser wird mit 25 Ja-Stimmen, bei 13 Nein-Stimmen angenommen.
Nach dieser Abstimmung erklärt Kreisrat Lehmann, er habe Bedenken, ob dieser Beschluß nicht rechtswidrig sei, daß die Zuständigkeit für das Einsammeln immer noch beim Landkreis liege und nur an die Gemeinden übertragen sei. Er gehe jetzt davon aus, daß eine entsprechende Satzungsänderung von der Verwaltung vorgelegt werde.
Daran anschließend werden die Ziffern 1 bis 3 und 5 - 7 en bloc zur Abstimmung gestellt und bei 1 Gegenstimme (Greif) angenommen. Somit ist insgesamt beschlossen: