LANDKREiS C A L W
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am
Vordem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
39
Normalzahl
Öffentlich
28.10.1985 KT
LR Dr. Zerr
50
§ 5
Änderung der Satzung der Kreissparkasse Calw
- Vorlage IV/37 -
Nachdem der Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Befangenheitsvorschriften der Landkreisordnung und des Sparkassengesetzes hingewiesen hat, erklären sich die Kreisräte Tiedtke, Seewald, Schanz, Schabert und Dengler für befangen und verlassen die Beratungstische.
Von Kreisrat Prof. Dr. Schultis wird - wie auch schon bei der Vorberatung im Ausschuß - bemängelt, daß anscheinend auf Intervention der Rechtsaufsichtsbehörde die Änderung des § 15 der Sparkassensatzung vorsieht, daß die Inhaberschuldverschreibungen nicht in den Handel einer Wertpapierbörse gebracht werden dürfen. Seines Erachtens könne dies von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht verlangt werden.
Der Vorsitzende bestätigt diese Auffassung, weist jedoch darauf hin, daß die Kreissparkasse im Interesse der Landesbank verzichtet habe, hiergegen zu widersprechen.
Es handle sich hier um einen Konkurrenzschutz zugunsten der Landesbank.
Von Kreisrat Sahm wird gebeten, über die Satzungsänderung nicht en bloc abzustimmen, vielmehr über die Änderung des § 15 und des § 23 jeweils getrennt.
Dies wird von einem Teil des Gremiums nicht für erforderlich gehalten. Auch Kreisrat Traub sieht dies so. Er legt dar, daß die Änderung des § 15 kein Thema mehr sei. Auch der § 23 sei heftig in der Diskussion gewesen. Doch auch hier sei eine andere, als die vorgesehene Lösung, nicht diskutabel. Die Änderung der Satzung gehe konform mit dem vom Innenministerium genehmigten Satzungsmuster. Sollten außerdem in der Geschäftsführung wider Erwarten Diskrepanzen auftreten, hätte der Verwaltungsrat jederzeit das Instrument einer erneuten Satzungsänderung.
Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt, der anschließend noch darauf hinweist, daß die Verantwortung für die Geschäftsführung in der Kreissparkasse allein der Vorstand trage.
Sodann wird der Antrag der Verwaltung en bloc zur Abstimmung gestellt und bei 3 Gegenstimmen (Stepper, Trommer, Dannemann) und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen:
Der vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Calw am 27.02./29.09.1985 beschlossenen Satzung zur Änderung der Satzung der Kreissparkasse Calw wird zugestimmt.
Verteiler für Auszüge:
2 x 100
013.32/1 1000/29.4.68 M