Öffentliche Sitzung des Kreistags am 25.2.1985

nicht verbunden, da die erforderliche Bescheinigung des Bezirksschornsteinfeger­meisters ohnehin nach baurechtlichen Vorschriften notwendig sei. Allerdings sei die Verwaltung gerne bereit, den Vorlagetermin großzügig zu handhaben; hier könnten auch die Richtlinien auf ein halbes Jahr abgeändert werden.

Zur Frage von Kreisrat Stepper legt der Vorsitzende dann abschließend dar, daß man von der ursprünglichen Absicht unter dem Gesichtspunkt der Luftverbesserung abge­gangen sei. Im übrigen wäre eine gebietsweise Abgrenzung äußerst schwierig und von der verwaltungsmäßigen Abwicklung her nur sehr aufwendig gewesen.

Nach diesen Ausführungen wird bei 2 Stimmenthaltungen (Mast, Mörk) beschlossen:

Der Kreistag stimmt den vorgelegten Richtlinien über die Bewilligung einer Zuwendung zur Schadstoffreduzierung bei Feuerungsanlagen privater Haushalte zu. Entgegen der Vorlage wird in Ziff. 3.1 Satz 2 die an angegebene Frist von 3 Monaten auf 6 Monate geändert.