LANDKREtS C A L V/

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl Öffentlich

25.2.1985 KT LR Dr. Zerr 48 50 ja

§ 1

Richtlinien über die Bewilligung einer Zuwendung zur Schad- stoffreduzierung bei Feuerungsanlagen privater Haushalte

- Vorlage IV/11 -

Der Vorsitzende erläutert die vorliegenden Richtlinien und geht dabei nochmal auf ihre Entwicklung ein. Abschließend verweist er darauf, daß nicht nur die Kreis­sparkasse sondern auch andere Banken im Landkreis ein entsprechendes Darlehens­programm auflegen werden; die Richtlinien seien nicht speziell auf das Programm der Kreissparkasse zugeschnitten.

Für die FWV-Fraktion erklärt Kreisrat Lehmann die Zustimmung zu dem Richtlinien­entwurf. Seine Fraktion gehe jedoch davon aus, daß wenn sich während der Laufzeit dieses Förderprogramms auch andere Felder, die förderungswürdig seien, ergeben sollten, so zum Beispiel die Einrichtung von Wärmepumpen, daß auch diese Möglich­keiten in die Richtlinien aufgenommen würden. In diesem Falle sollte der zuständige Ausschuß die Richtlinien erweitern können.

Namens der CDU-Fraktion bringt Kreisrat Traub ebenfalls die grundsätzliche Zu­stimmung zum Ausdruck. Die CDU hätte jedoch gerne gesehen, wenn die Ziffer 3.1 des Richtlinienentwurfes gestrichen würde. Nachdem die Banken sich ohnehin Rechnungen vorlegen lassen, würde diese Bestimmung lediglich zu einer Verwaltungsaufblähung führen.

Kreisrat Stepper stimmt für die SPD-Fraktion dem Richtlinienentwurf zu. Er möchte jedoch noch Ausführungen dazu, wieso nun die Förderung nicht mehr ausschließlich auf die Gebiete, in denen es keine Gasanschlußmöglichkeit gibt, beschränkt ist.

Nachdem sich Kreisrat Lehmann gegen den Vorschlag der CDU gewandt hat, auf eine Erfolgskontrolle ganz zu verzichten, legt auch der Vorsitzende dar, daß dies zum Schutz vor Mißbrauch unumgänglich sei. Eine Verwaltungsaufblähung sei damit auch

Verteiler für Auszüge:

1 x 31

1 x Rechnungsbeleg 1 x D 2

013.32/1 1000/29.4.68 M