LANDKREtS C A L W
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
10.12.1984
KT
LR Dr. Zerr
49
50
ja
§ 2
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzunq
- Vorlage IV/1 -
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium kurz die beabsichtigten Änderungen der Hauptsatzung so unter anderem die Bildung eines Kultur- und Umweltausschusses, die Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Sozialausschusses und die Neuverteilung der Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse.
Eine Aussprache wird anschließend nicht gewünscht und es wird einstimmig beschlossen:
1. Auf Grund der §§ 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975 (GBl. 1976 S. 40), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 1984 (GBl. S. 474) wird folgende
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
vom 1. Juli 1976 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15. Oktober 1981 beschlossen:
(Li
1. § 4 Abs. 1 (Bildung der beschließenden Ausschüsse) erhält folgende Fassung:
Auf Grund von § 34 Abs. 1 der Landkreisordnung werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß, der Krankenhausausschuß, der Sozialausschuß, der Kultur- und Umweltausschuß.
Ferner besteht auf Grund von § 1 Abs. 2 des Landesjugendwohlfahrtsgesetzes der Jugendwohlfahrtsausschuß.
./.
Verteiler für Auszüge:
1 x Regierungspräsidium 1 x Satzungsrecht 1 x Sammlung Kreisrecht
013.32/1 1000/29.4.68 M