Öffentliche Sitzung des Kreistags am 10.12.1984

ich für alle Mitarbeiter des Landkreises,stets bemüht sein, Ihre Entscheidungen im rechten Sinne vorzubereiten und auch zu vollziehen, damit auch am Ende der Amtszeit dieses Kreistags gemeinsam eine gute Abschlußbilanz gezogen werden kann. Deshalb möchte ich an den Anfang der Amtszeit dieses Kreistags den herzlichen Wunsch auf eine gute, gedeihliche und unserem Landkreis und seinen Bürger dienende Zusammen­arbeit stellen."

Bevor wir mit unserer gemeinsamen Arbeit beginnen, obliegt es mir, Sie auf Ihre Rechte und Pflichten als ehrenamtlich tätige Kreisräte hinzuweisen und Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

Nachdem der Vorsitzende sodann den Kreisräten die ihnen entstehenden Rechte und Pflichten erläutert hat nimmt er die Verpflichtung der Kreisräte vor, nachdem sich alle Anwesenden erhoben haben spricht der Vorsitzende die Verpflichtungsformel vor:

"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren, sein kfohl und das seiner Einwohner nach Kräften zu fördern."

Anschließend bekräftigen alle Kreisräte dieses Gelöbnis durch einen Handschlag mit Landrat Dr. Zerr und überreichen dabei gleichzeitig die von ihnen Unter­zeichnete Verpflichtungserklärung. Gleichzeitig wird den Kreisräten die neueste Eassung der Landkreisordnung ausgehändigt.