Öffentliche Sitzung des Kreistags am 18.10.1982

Nachdem sich insbesondere noch KR Traub nachdrücklich gegen den Antrag der SPD-Frak- tion bezüglich der Ziffer 2 des Resolutionsvorschlags ausgesprochen hat wird der Antrag der SPD-fraktion zur Abstimmung gestellt.

Der 1. Teil des Antrags wird einstimmig angenommen. Der 2. Teil wird mehrheitlich abgelehnt. Sodann werden die einzelnen Ziffern des Resolutionsvorschlags zur Ab­stimmung gestellt:

Ziffer 1 wird einstimmig angenommen.

Ziffer 2 wird bei 2 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen (alle bei SPD-Frak- tion) mehrheitlich angenommen.

Ziffer 3-5 werden en bloc bei 2 Stimmenthaltungen angenommen. Insgesamt wurde da­mit beschlossen:

Mit großer Sorge verfolgt der Kreistag des Landkreises Calw die allgemeine Entwick­lung der Wirtschaft, die sowohl im Bereich des Fremdenverkehrs wie auch innerhalb der gewerblichen Wirtschaft zu erheblichen Einbrüchen geführt hat. Eine große Zahl von Arbeitsplätzen droht gerade im Bereich vieler mittelständischer Betriebe auf Dauer verloren zu gehen.

Besonders hart und weit über die allgemeine wirtschaftliche Rezession hinaus sind die Heilbäder und heilklimatischen Kurorte durch die von der Bundesregierung be­schlossenen Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen, die den allgemeinen Wirtschaftsrückgang dramatisch verstärken, betroffen. Der Kreistag des Landkreises Calw ist übereinstimmend der Meinung, daß derartige zusätzliche Belastungen für die Heilbäder und heilklimatischen Kurorte unbedingt vermieden werden müssen, wenn nicht irreparable Schäden in diesem für die Gesunderhaltung unseres Volkes so wichtigen Bereiches entstehen sollen.

Der Kreistag des Kurorte- und Bäderkreises Calw fordert deshalb die Landesregierung auf, ihren Einfluß im Bundesrat für folgende Verbesserungen sofort und nachdrücklich geltend zu machen:

1. Die Kostendämpfung im Gesundheitswesen muß durch eine ausgewogene Lösung ersetzt werden, die die Heilbäder und Kurorte nicht mehrfach belastet und die den Ver­lust weiterer Arbeitsplätze stoppt.

2. Die Selbstbeteiligung im Bereich der Kuren zur Rehabilitation muß in Einklang mit der Selbstbeteiligung an den Kosten von Krankenhausaufenthalten gebracht werden.

3. Grund für eine Kurmaßnahme darf nicht nur die Rehabilitation sein sondern auch die Prävention. Der gesundheitlich Gefährdete muß nämlich nach dem bewährten Grundsatz "Kur geht vor Rente" auf vorsorgliche Maßnahmen der Präventation An­spruch haben. So können Kosten künftiger Heilmaßnahmen gespart werden.

4. Die zeitliche Abfolge von Kuren ist wieder wie früher auf zwei Jahre festzu­legen.

5. Die Verweigerung von Kuren ab dem 59. Lebensjahr ist inhuman und muß zurückge­nommen werden.