LANDKREiS C A L W
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl Öffentlich
18.10.1982 KT LR Dr. Zerr 43 46 ja
§ 6
Gewährung von Zuschüssen an städt. Juqendmusik- und Sinqschulen
- Vorlage 111/116 -
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KR Lehmann sieht bei der vorgeschlagenen Regelung unlösbare Finanzprobleme auf die Jugendmusikschulen zukommen. Er könne dieser Regelung deshalb nur zustimmen, wenn trotz eines Festbetrags in etwa eine Orientierung an den bisher gewährten 10 % erfolge.
So uneingeschränkt sieht dies der Vorsitzende jedoch nicht. Er führt aus, daß eine Änderung und hierbei insbesondere das Verlassen des Prozentsatzes signalisiert werden müsse. Allerdings sei nicht beabsichtigt, den Betrag von 155 000 DM einzufrieren. Vielmehr sei schon in der Ausschußvorberatung zum Ausdruck gekommen, daß der heute schon erkennbare Aufwand von rund 192 000 DM zunächst einmal Vorgabe für das Jahr 1983 sein solle. Aufgabe der Gremien sei es dann festzulegen, was tatsächlich ausgegeben werden könne, wobei mit vollen 10 % wohl nicht gerechnet werden könne. Der Schul- und Kulturausschuß sei der Auffassung gewesen, daß die 10 % auf Dauer nicht garantiert werden könnten.
Auf den Einwurf von KR Trommer, daß dies aus dem Antrag nicht deutlich ersichtlich sei, legt der Vorsitzende abschließend dar, daß klargestellt werden müßte, daß ein Rechtsanspruch auf die bisherigen 10 % nicht bestünde. Nach diesen Ausführungen wird bei 4 Stimmenthaltungen beschlossen:
Der Landkreis Calw gewährt ab dem Haushaltsjahr 1983 den Jugendmusik- und Singschulen Zuschüsse zu den nachgewiesenen Kosten des pädagogischen Personals (des Vorjahres) im Rahmen des im Haushaltsplan hierfür bewilligten Festbetrages.
Verteiler für Auszüge:
1 x Kämmerei
1 x Rechnungsbeleg
1 x Vormerkbuch (f. AGB)
013.32/1 1000/29.4.68 M