Öffentliche Sitzung des Kreistags am 18.10.1982
Haushaltsausgaberesten führt er anschlieBend aus, daß diese auch seinen Gefallen nicht finden würden; sie seien jedoch nicht unberechtigt. Bezüglich ihrer Begründung verweist er auf den vorliegenden Rechenschaftsbericht.
Der abschließenden Feststellung von KR Schray, daß bezüglich der Fehlbeträge bei den Krankenhäusern auch gesehen werden müsse, daß zwei Häuser eben doppelte Vorhaltungen verlangen und daß von den Kassen gewisse Kosten wie z.B. für die Krankenpflegeschulen nicht anerkannt würden, obwohl der Landkreis diese als öffentliche Aufgabe nicht einfach aufgeben könne, müsse einfach festgestellt werden, daß dem Landkreis diese Einrichtungen für die Bevölkerung auch etwas wert sein müssen, stimmt der Vorsitzende grundsätzlich zu. Allerdings habe der Landkreis auf die Anrechnung gewisser Kosten einen Rechtsanspruch und er müsse noch einmal feststellen, daß ohne Not solche Rechtsstandpunkte nicht aufgegeben werden könnten.
Damit wird die Aussprache abgeschlossen und es wird einstimmig beschlossen:
1. a) Vom Ergebnis der Jahresrechnung 1981 wird Kenntnis genommen.
b) Die Schlußabrechnung folgender im Haushaltsjahr 1981 endgültig abgerechneter Bauvorhaben werden vom Kreistag anerkannt (Vorhaben mit Gesamtkosten von mehr
als 250
000 DM):
295.94
Neubau einer Schulsporthalle beim
BSZ Nagold
3
566
290.22
DM
511
Sanierung Kreiskrankenhaus Calw Station 3
383 453.77
DM
Station 4
324 686.62
DM
Station 7
409 136.39
DM
Station 8
328 171.13
DM
1
445
347.91
DM
65.95
UA 1 Straßenbaumaßnahmen
632
427.29
DM
65.96
UA 11 Straßenbaumaßnahmen (K 4318
0D Kapfenhardt
1
570
073.51
DM
Der Jahresfehlbetrag des Kreiskrankenhauses Calw in Höhe sowie der Jahresfehlbetrag des Kreiskrankenhauses Nagold
von
691
848.32
DM
in Höhe
von
525
962.14
DM
zusammen
1
217
810.46
DM
werden vorgetragen. Sie sind zu Lasten des Kreishaushalts auszugleichen (ein Teilbetrag in Höhe von 450 000 DM wurde 1981 übernommen, der Restbetrag ist im Haushalt 1982 veranschlagt) .
2. Nach dem Abschluß der Eigenprüfung ist die Jahresrechnung 1981 umgehend zur Eest- stellung dem Kreistag vorzulegen. Zuvor ist dem Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß das Ergebnis der Eigenprüfung zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.