Öffentliche Sitzung des Kreistags am 18.10.1982

Haushaltsausgaberesten führt er anschlieBend aus, daß diese auch seinen Gefallen nicht finden würden; sie seien jedoch nicht unberechtigt. Bezüglich ihrer Begründung ver­weist er auf den vorliegenden Rechenschaftsbericht.

Der abschließenden Feststellung von KR Schray, daß bezüglich der Fehlbeträge bei den Krankenhäusern auch gesehen werden müsse, daß zwei Häuser eben doppelte Vorhaltungen verlangen und daß von den Kassen gewisse Kosten wie z.B. für die Krankenpflegeschulen nicht anerkannt würden, obwohl der Landkreis diese als öffentliche Aufgabe nicht ein­fach aufgeben könne, müsse einfach festgestellt werden, daß dem Landkreis diese Ein­richtungen für die Bevölkerung auch etwas wert sein müssen, stimmt der Vorsitzende grundsätzlich zu. Allerdings habe der Landkreis auf die Anrechnung gewisser Kosten einen Rechtsanspruch und er müsse noch einmal feststellen, daß ohne Not solche Rechts­standpunkte nicht aufgegeben werden könnten.

Damit wird die Aussprache abgeschlossen und es wird einstimmig beschlossen:

1. a) Vom Ergebnis der Jahresrechnung 1981 wird Kenntnis genommen.

b) Die Schlußabrechnung folgender im Haushaltsjahr 1981 endgültig abgerechneter Bauvorhaben werden vom Kreistag anerkannt (Vorhaben mit Gesamtkosten von mehr

als 250

000 DM):

295.94

Neubau einer Schulsporthalle beim

BSZ Nagold

3

566

290.22

DM

511

Sanierung Kreiskrankenhaus Calw Station 3

383 453.77

DM

Station 4

324 686.62

DM

Station 7

409 136.39

DM

Station 8

328 171.13

DM

1

445

347.91

DM

65.95

UA 1 Straßenbaumaßnahmen

632

427.29

DM

65.96

UA 11 Straßenbaumaßnahmen (K 4318

0D Kapfenhardt

1

570

073.51

DM

Der Jahresfehlbetrag des Kreiskrankenhauses Calw in Höhe sowie der Jahresfehlbetrag des Kreiskrankenhauses Nagold

von

691

848.32

DM

in Höhe

von

525

962.14

DM

zusammen

1

217

810.46

DM

werden vorgetragen. Sie sind zu Lasten des Kreishaushalts auszugleichen (ein Teilbetrag in Höhe von 450 000 DM wurde 1981 übernommen, der Restbetrag ist im Haushalt 1982 ver­anschlagt) .

2. Nach dem Abschluß der Eigenprüfung ist die Jahresrechnung 1981 umgehend zur Eest- stellung dem Kreistag vorzulegen. Zuvor ist dem Verwaltungs- und Wirtschaftsaus­schuß das Ergebnis der Eigenprüfung zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.