Öffentliche Sitzung des Kreistags am 8.3.1982
2. Von der Finanzplanung 1981 - 1985 wird zustimmend Kenntnis genommen.
3. Die zuständigen Fachausschüsse werden ermächtigt, bei Bauvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 500 000 DM
a) über die Genehmigung der Bauunterlagen und
b) über die Ausführung des Bauvorhabens (Baufreigabe) anstelle des Kreistags zu entscheiden.
Für das Bauvorhaben 284 - Erweiterung der Werkstätten im Beruflichen Schulzentrum Calw (Ausbau des UG der Sporthalle) - wird Baufreigabe erteilt.
4. Der Landrat wird ermächtigt, über die Bildung etwaiger Haushaltsreste anstelle des Verwaltungsund Wirtschaftsausschusses zu entscheiden.
5. Der Landrat wird ermächtigt, in Abweichung von § 5 Abs. 4 Ziff. 3 der Hauptsatzung anstelle des zuständigen Fachausschusses Stellenvermehrungen bzw. Stellenhebungen zu bewilligen, soweit dies gern. § 82 Abs. 3 Nr. 3 GO zulässig ist.
6. Folgende Haushaltsansätze werden zusätzlich für übertragbar erklärt:
47.70 Zuschuß für laufende Zwecke
an Jugendverbände 80 000 DM
an freie Wohlfahrtsverbände 10 000 DM.
7. Für die Kosten der Lebensmitteluntersuchung werden auch im Jahr 1982 die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.