Öffentliche Sitzung des Kreistags am 8.3.1982

Die CDU hält es im übrigen für eine besonders wichtige Aufgabe des Landkreises, die integration der Jugend in den Vereinen zu fördern. Deshaib haben wir im Jugendwohlfahrtsausschuß beantragt, den Zuschuß des Kreises zur Förderung der Jugendverbände von 60 000 DM auf 80 000 DM zu er­höhen. Eine aktive Mitarbeit der Jugend in den Vereinen mit ihrem vielfältigen Angebot ist nach unserer Auffassung jedenfalls erheblich sinnvoller als die Jugend ins Abseits laufen zu lassen um später durch teure Therapiemaßnahmen Rehabilitationen zu ermöglichen.

Wir legen deshalb auf die Belassung dieses erhöhten Zuschusses an die Jugendverbönde im Rahmen dieses Haushaltsplanes durch den Kreistag großen Wert.

Wir danken der Verwaltung für die wie üblich hervorragende Darstellung der Finanzverhältnisse und für die Übersichtlichkeit des Haushaltsentwurfs und hoffen, daß der Kreis ohne große Nachträge und ohne umfangreiche Haushaltsresteübersichten das verwirklichen kann, was ersieh mit diesem Plan­werk vorgenommen hat.

Für die FWV-Fraktion spricht KR Lehmann zunächst einen herzlichen Dank an Kreiskämmerer Buck aus; ihm sei wesentlich für die gute Finanzsituation in der sich der Landkreis trotzdem er der steuer­schwächste im Lande sei, befinde, zu danken.

Im Hinblick auf die Aussagen seiner Fraktion bei den Vorberatungen in den Ausschüssen wolle er heute darauf verzichten, zu Einzelansätzen Stellung zu nehmen. Er bittet jedoch um Verständnis dafür, wenn im Mittelpunkt der heutigen Ausführungen die Höhe der Kreisumlage stehen werde.

Die FWV-Fraktion fühle sich verpflichtet, in diesem Zusammenhang auch heute erneut darauf hin­zuweisen, daß in den vergangenen Jahren beim Rechnungsabschluß jeweils in vollem Umfange die Ausführungen der Fraktion zu den jeweiligen Haushaltsplänen bestätigt worden seien; ja teilweise seien die Rechnungsergebnisse noen über die optimistischen Prognosen hinausgegangen.

Ausgangstage für diesen Haushalt sei nun die Tatsache, daß man auch bei Senkung der Kreisumlage nicht von einer Entlastung der Gemeinden, sondern von einer Verhinderung einer übermäßigen Be­lastung der Kreisgemeinden sprechen müsse.

Das Steueränderungsgesetz 1979 sollte eigentlich Verbesserungen der kommunalen Finanzmasse bei den Gemeinden bringen und nicht bewirken, daß diese Verbesserungen über die Steuerkraftsummen automatisch auch den Landkreisen zugute kommen. Die Kreisumlage müsse, so führt KR Lehmann weiter aus, wie bei den Gemeinden die Steuerhebesätze und ähnliches auch bei der alljährlichen Festsetzung der Haushaltspläne einer eingehenden kritischen Überprüfung unterzogen werden und heute sogar mehr als früher an der Aufgabenstellung des Landkreises und an der Aufgabenerfüllung ausgerichtet werden.

Besonders zur Aufgabenerfüllung des Landkreises sei herauszustellen, daß der Landkreis in den letzten Jahrzehnten außerordentlich viel geleistet habe und zwischenzeitlich an einem Grad der Aufgabenerfüllung angelangt sei, der angesichts der Finanzschwäche des Landkreises sich sehen lassen könne. Gerade die Abwicklung der außerordentlichen großen Investitionsvorhaben ohne nennenswerte Verschuldung berechtige zum jetzigen Zeitpunkt dazu, die kreisangehörigen Gemein­den nicht mit einer zu hohen Kreisumlage zu belasten.

Es könne der jetzt lebenden Generation nicht zuzumuten sein, daß sie Bauvorhaben voll finanziere, die Uber Jahrzehnte Bestand haben. Investitionsbauvorhaben in großem Umfange würden in den nächsten ein oder zwei Haushaltsjahren sicherlich im Landkreis nicht notwendig werden. Es sei auch fraglich, ob die Kreisstraßen, die in FAG oder GVFG-Maßnahmen einbezogen werden sollen in diesem oder im nächsten Haushaltsjahr in den Programmen des Landes bzw. des Bundes untergebracht werden könnten. Sollte dies, was mit ziemlicher Sicherheit bereits heute feststeht, nicht in vollem Umfange glücken, würde der Haushaltsplan in dem vorgesehenen Umfang ohnehin nicht realisiert werden.