Öffentliche Sitzung des Kreistags am 16.7.1979
Der Passus in der Präambel des Dienstvertrages "Sollte sich die angestrebte partnerschaftliche Lösung nicht bewähren und deshalb die Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem der beiden Chefärzte erfordern, sichert der Krankenhausträger zu, daß er sich in erster Linie um eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit Chefarzt Dr. Jobst bemühen wird" schaffe unter Umständen einen Chefarzt der 1. und einen Chefarzt der 2. Klasse. Es müsse gefragt werden, ob der neue Arzt mit einer solchen Zurücksetzung einverstanden sei.
Auch müsse man sich überlegen, ob dieses Modell zunächst nicht auf eine bestimmte Frist beschränkt werden sollte um Erfahrungen zu sammeln.
KR Lehmann führt für die Fraktion der Freien Wähler aus, daß diese zum Vorschlag des Krankenhaus- und Sozialausschusses stehe. Er wundere sich, daß die im Krankenhaus- und Sozialausschuß detailliert ausgehandelten Vertragsbestimmungen im Kreistag wieder in Frage gestellt werden.
KR Traub gab einen Zwischenruf, für was dann noch der Kreistag da sei.
KR Lehmann fuhrt fort, es könne nicht bestritten werden, daß die unzureichende personelle Ausstattung dieser Abteilung des Kreiskrankenhauses Nagold nicht weiter bestehen bleiben kann.
Er selbst glaube nicht, daß sich diese Lösung auf die Stellung des Oberarztes grundsätzlich auswirke. Zudem müsse bedacht werden, daß die Anstellung von 2 Chefärzten und die dadurch bedingte Einsparung eines Oberarztes für den Landkreis eine Wenigerbelastung bringe.
Abschließend appellierte KR Lehmann, daß zu der Beschlußempfehlung des Krankenhaus- und Sozialausschusses unbedingt gestanden werden sollte.
KR Trommer führte für die SPD-Fraktion aus, daß es verlockend sei, aus Anlaß dieser Debatte wieder die Frage nach einem Zeitvertrag zu richten. Dies würde jedoch zu nichts führen, da ein Zeitvertrag mit der derzeitigen Rechtslage nicht zu vereinbaren sei. Die SPD-Fraktion sei vor der Debatte davon ausgegangen, daß die Nichtbewährung dieses Modells einen wichtigen Grund darstelle, der eine Vertragsänderung rechtfertige.
Die SPD-Fraktion sei bereit der vorgeschlagenen Lösung zuzustimmen, wenn
1. diese Lösung eimSonderfaH bleibt und
2. bei Nichtbewährung des Modells eine Änderung des Dienstvertrags möglich ist.
KR Mast führte aus, daß dem Vertragsentwurf wegen mangelnder sinnvoller Ausgeglichenheit nicht zugestimmt werden könne. Das Esslinger Modell könne als Erfahrungswert nicht herangezogen werden, da die betreffenden Abteilungen dort organisatorisch getrennt seien, während vorliegend nur eine fachliche Trennung angestrebt werde.
Seiner Ansicht nach müsse für einen Modellversuch auch ein Modellvertrag geschaffen werden. Er spreche sich dafür aus, daß entweder 2 organisatorisch getrennte Abteilungen geschaffen oder aber die vorliegenden Verträge mit einer 5-jährigen Probezeit versehen werden.
Landrat Pfeiffer erwiderte, daß der Vertrag in der vorliegenden Form mit der Krankenhausgesellschaft abgesprochen sei. Er selbst stehe voll hinter diesem Vertrag. Allgemein führte er weiter aus, daß jeder Vertrag Haken und Ösen habe. Es sei ihm klar, daß der vorliegende Entwurf ohne Vertrauen nicht erfüllt werden könne. Im übrigen sei der zitierte Passus der Präambel im Einvernehmen mit beiden Ärzten, nämlich mit Herrn Dr. Jobst und Herrn Dr. Pemsel, aufgenommen worden. Erfinde es einmalig, daß einerseits Dr. Jobst einen Teil seiner bisherigen Vorteile aufgebe und daß andererseits Dr. Pemsel in Kenntnis der später möglicherweise auf ihn zukommende Nachteile bereit sei, den Vertrag zu unterschreiben. Landrat Pfeiffer bestätigte, daß Zeitverträge rechtlich nicht voll haltbar und deshalb zu risikoreich seien. Ob das Nichtbewähren des Modells ein wichtiger Grund für eine Vertragsänderung sei, könne letzten Endes nur das Arbeitsgericht entscheiden. Letztlich appellierte Landrat Pfeiffer an die Kreisräte, dem mit Vertretern aller Fraktionen besetzten Krankenhaus- und Sozialausschuß Vertrauen zu schenken und dessen Beschlüsse nicht in Frage zu stellen.