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Zur Ausgleichsfunktion des Kreises läßt nicht nur viel vorschlagen, man kann sie auch durch­aus unterschiedlich betrachten. Auch unsere Fraktion ist der Versuchung unterworfen, in Auf­gabenbereichen nach dem Engagement des Landkreises zu rufen, die uns selbst Sorgen bereiten. Dazu einige Beispiele:

Es gibt im Kreisgebiet mindestens 16 unterbelegte Kindergärten und außerdem müssen bisher in fünf Fällen Transporte organisiert werden. Hier steht zwar eine Maßnahme des Landes in Aus­sicht, sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß das Kindergartenwesen eine kommunale Aufgabe ist. Es ist überdies abzusehen, bis zu welchem Zeitpunkt trotzdem eine Belegungs­untergrenze erreicht ist, die dann weitere Transporte notwendig macht.

Es werden sicher aus Anträge auf verstärkte Förderung der Volkshochschulen in dieser Sitzung eingebracht werden. Selbstverständlich können sich in erster Linie die betreffenden Gemein­den die Entscheidung über Zweckverbandshaushalte erleichtern, wenn der zahlenmäßig erfaß­bare Abmangel in Grenzen bleibt. Müssen wir uns aber nicht selbst eingestehen, daß es gerade der ungedeckte Finanzbedarf ist, der uns zu vernünftigen Festlegungen zwingt? Wir nehmen es hin, daß es ein Armutszeugnis sein kann, wenn sich Entwicklungen an solcherlei Einschrän­kungen orientieren müssen. Wer jedoch praktische Erfahrung hat, wird mir möglicherweise zu­stimmen .

Stadtkernsanierungen, Dorfentwicklungsmaßnahmen, Förderung von Musik- und Heimatver­einen und vieles andere mehr wären Aufgaben, denen sich der Kreis ebenfalls widmen könnte.

Wenn ausgerechnet unsere Fraktion heute auf derartige Anträge verzichtet und sich dadurch dem Verdacht aussetzt, vermeintlich keine produktivgestaltenden Vorschläge machen zu können oderauf die Impulswirkung der Kreisförderung verzichten zu wollen, dann ist das nur konsequent. Wer nämlich auf dem Standpunkt steht, der Landkreis möge in erster Linie den Kreisgemeinden möglichst wenig Finanzierungsmittel entziehen, der kann nicht gleichzeitig kostenintensive Wünsche äußern. Unser Standpunkt war immer, daß der Landkreis vor allem dort auszugleichen hat, wo die gestellten Aufgaben ihrer Größenordnung oder besonderen Art wegen die Möglichkeiten der Gemeinden übersteigen. Die Steuerkraftsummen pro Einwohner weichen bekanntlich in unserem Landkreis bei einem Durchschnitt von 703 nur unwesentlich nach unten oder oben ab: 518 steht 901 gegenüber. Der Finanzausgleich des Landes sorgt für die Annäherung der Verhältnisse in ausreichendem Maß.

Schulden, Kreisumlage, zahlenmäßige Auswir ku n ge n

Vor einem Jahr war uns ein Schuldenstand auf Ende 1978 in Höhe von 40,4 Mio. angekündigt. Es hat nicht viel dazu gehört, schon damals darauf aufmerksam zu machen, daß positive Ent­wicklungen eintreten können, die zu einem Wert führen, der deutlich darunter bleibt. Wir haben dann auch den Betrag von 35,5 Mio. zu verzeichnen, wobei die nicht abgerufenen Kredite bereits berücksichtigt sind. Es war zweifellos notwendig bzw. vorgeschrieben den Kaufpreis für das ehemalige Kreiskrankenhaus Nagold ebenso wie den auf die Tilgung ent­fallenden Kapitalkostenausgleich für das dortige neue Krankenhaus dazu einzusetzen. Und an dieser Stelle muß ich nun vor allem eine Reihe von Fragen stellen, nach deren Beant­wortung unsere Fraktion - voraussichtlich nach einer notwendigen Sitzungsunterbrechung - erst zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes wird Stellung nehmen können:

1. Im Gesamtschuldenstand, der auf Ende 1979 34,09 Mio. DM betragen dürfte und der mit

266. DM pro Kreiseinwohner über dem Landesdurchschnitt auf 31.12.1978 bei 189.DM liegt, sind auch die Beträge enthalten, für die Kapitalkostenausgleich gewährt wird.

Weil das Gesamtdeckungsprinzip maßgeblich ist, können wir leider nicht ermitteln, in welchem Ausmaß sich dieser Kapitalkostenausgleich sowohl bei den Zinsen als auch bei der Tilgung noch auswirken wird. Welche Entwicklung ist zu erwarten?