öffentliche Sitzung des Kreistags am 11.12.1978

Daher will ich meinen Hinweis bei der letzten Haushaltsdebatte wiederholen, daß es sinnvoll wäre, wenn mehr Schüler als bisher in der Hauptschule verbleiben und dann erst in eine 2-jährige Berufsfachschule überwechseln würden. Das hätte mehrere Vorteile:

1. Die Ausblutung der Hauptschulen würde gestoppt werden.

2. Die Realschulen würden entlastet werden.

3. Die Schüler kämen zu einer fachgebundenen mittleren Reife, die sie nicht in die Sackgasse führt, sondern bessere Berufschancen vermittelt, ohne dabei die Möglichkeit des Durchstiegs bis zur Hochschulreife zu verbauen.

Im Rahmen des Tags der offenen Tür am 8. Oktober dieses Jahres haben die Calwer Schulen be­sonders auf diesen Umstand hingewiesen. Sehr zu begrüßen ist, daß zwischen den beruflichen Schulen und den Hauptschulen nunmehr Kontaktgespräche stattfinden, welche den Zweck haben, auf die Chancen einer Ausbildung an den Berufsschulen hinzuweisen.

Erfreulich ist, daß die Sachkostenbeiträge, welche mit rund 2,7 Mio. DM zu veranschlagen sind, laufend dem Bedarf angepaßt werden. Ohne diese Leistungen aus der kommunalen Firtanz- masse würde das Schulwesen der kommunalen Schulträger nicht funktionieren. Daß es sich hier­bei genau genommen um keine unmittelbaren Zuweisungen des Landes handelt sondern um An­teile der Kommunen an den gemeinschaftlichen Steuern, sollte nicht übersehen werden.

Dank der Sachkostenbeiträge wird es möglich sein, die beim Neubau der BSZ etwas zu knapp bemessenen Investitionen für bewegliches Anlagevermögen (insbesondere für Werkstätten) ver­stärkt fortzusetzen. Fast 1 Mio. DM ist dafür im Entwurf des Haushaltsplans eingesetzt. Falls die Sachkostenbeiträge günstiger ausfallen sollten, als bis jetzt zu überschauen ist, sollten damit die Haushaltsansätze für die Ausstattung der Schulen verstärkt werden.

S o z i a 1 e S i c h e r u n g

Der Zuschußbedarf für Soziale Sicherung (einschl. 9 %iger LWV-Umlage) erreicht die Summe von ca. 13,3 Mio. DM. Fast 75 % des Kreisumlageaufkommens (18,8 Mio. DM) oder mehr als 100 DM pro Einwohner muß der Landkreis für Sozial- und Jugendhilfe aufbringen. Seit der Kreisreform (1.1.1973), also innerhalb von 7 Jahren hat sich der Zuschußbedarf fast verdoppelt. Eine kaum erklärliche Entwicklung, wenn man bedenkt, daß es an vorrangigen gesetzlichen Ab­sicherungen nicht mangelt und die Arbeitslosenquote in unserem Landkreis erfreulich nieder ist. Daß diese Entwicklung sich ändert, ist nicht zu erwarten, im Gegenteil. Der Bund beabsichtigt, das Jugendhilferecht zu novellieren, wodurch nicht nur neue Hilfearten mit neuen Rechtsan­sprüchen, sondern auch erheblich höhere Verwaltungskosten (insbesondere durch zusätzliches Personal) entstehen werden.

Die Landkreise fordern deshalb nach wie vor eine finanzielle Entlastung. Leider sind keinerlei Anzeichen für die Verwirklichung dieser Forderung vorhanden.