Öffentliche Sitzung des Kreistags am 27.2.1978

c) Kreisstraßen

Die bisherigen Aussprachen mit den Vertretern des Straßenbauamts habe gezeigt, daß die im Haushaltsplan 1978 vorgesehenen Ausbaumaßnahmen in diesem Jahr auch verwirklicht werden können. Damit sei die Befürchtung beseitigt, die ursprünglich darauf hinauslief, daß bestimmte Vorhaben finanziert, aber nicht in die Tat umgesetzt werden könnten.

Der Kreis sei darauf angewiesen, daß nicht nur Kreisstraßen gebaut werden, sondern daß es auch auf dem Sektor der Landes- und Bundesstraßen weiter vorwärts gehe. Erfreulicherweise habe fest- gestellt werden können, daß durch die außerordentlichen Mittelbewilligungen von Bund und Land gerade im letzten Jahr wieder einige seit Jahren anstehende Ausbauten an Bundes- und Landes­straßen vorgenommen werden konnten.

d) Allgemeine Finanzlage

Hierzu gelte grundsätzlich, daß diese entscheidend vom Stand der Aufgabenerfüllung abhängig sei. Trotzdem könne festgestellt werden, daß sich die allgemeine Finanzlage des Landkreises gegenüber dem Vorjahr verbessert habe, nämlich durch

1. höhere Steuerkraftsummen der Gemeinden entstehe automatisch eine höhere Kreisumlage von 1,5 Mio. DM,

2. Ersatz von Einnahmeausfällen der Grunderwerbsteuer,

3. höhere Schlüsselzuweisungen des Landes von rund 1 Mio. DM.

Selbst wenn man von diesen Einnahmesteigerungen höhere Umlagen abziehe, bleibe noch über eine halbe Million gegenüber dem Vorjahr an Verbesserung übrig.

Die Verschuldung des Landkreises habe mit 40,6 Mio. DM einen neuen Höchststand erreicht, der einen Aufwand von 4,3 Mio. DM an Zinsen und Tilgung koste. Unabhängig davon, daß die CDU-Fraktion eine Schuldenpolitik ct la Bonn ablehne, bleibe festzustellen, daß die Zuführungs- rate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt mit 6,2 Mio. DM aber um rund 1,8 Mio. DM höher als im Vorjahr sei und dabei noch beachtlich über der jährlichen Schulden­tilgungssumme von 2,2 Mio. DM im Jahr 1978 liege.

Im Klartext heiße dies trotz hoher Zinsbelastungen aus Schulden und trotz beachtlichem laufen­den Aufwand, aber auch trotz eines Fehlbetrags im Krankenhauswesen von rund 1 Mio. DM habe der Landkreis immer noch eine nicht unbedeutende frei verfügbare Finanzmasse. Es frage sich jedoch, und das sei die politische Entscheidung des Kreistags, ob diese Masse kurzfristig und mittelfristig ausreiche.

Die Verwaltung habe zunächst in der Dezembersitzung des Kreistags einen Haushalt vorgelegt, wonach die bisherige Kreisumlage mit 20,5 % zum Ausgleich ausgereicht habe, ln der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses sei dann wieder wie in früheren Jahren die berühmte Veränderungsvorlage der Verwaltung auf den Tisch gekommen, mit der die Verwaltung eine Erhöhung der Kreisumlage um 2 Punkte durchsetzen wollte. Zunächst einmal bitte seine Fraktion darum, daß künftig derartige Veränderungsvorlagen nicht zur Tradition werden. Wenn ein Haushalt Veränderung erfahren müsse, dann gäbe es dazu die Möglichkeiten des Nachtrags­plans. Aber auch unter Einbeziehung der neuen Planansätze, die eine Verschlechterung der Finanzlage darstelle, halte seine Fraktion die Aussage aufrecht, daß eine Erhöhung der Kreis­umlage 1978 nicht unerläßlich notwendig sei. Die Vermögensauseinandersetzung mit dem Enz- kreis belaste zwar den Haushalt erheblich, aber diesen Mehrausgaben stünden auch Verbesse­rungen verschiedener anderer Planansätze gegenüber. So vor allem bei der Grunderwerbsteuer, die die Verwaltung jetzt schon gegenüber dem Dezember wegen Nachzahlung des Landes um 450 000 DM höher ansetze und bei der nach Kenntnis des Grundstücksmarkts in den Gemeinden bis zum Ende des Jahres 1978 eine weitere Aufwärtsentwicklung zu erwarten sei.