LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
I2.l2.l977
KT
KR Traub
39
44
i°
§ 10
Kreisentwicklungsprogramm;
hier: Vorläufiger Abschluß des Kreisjugendplans
-Vorlage H/173-
Kreisjugendamtsleiter Elser erläuterte dem Kreistag die Vorlage und wies darauf hin, daß der Jugendwohlfahrtsausschuß in seiner Sitzung am 7.11.1977 beschlossen habe, an den Kreistag den Antrag zu richten, die Mittel fUr die außerschulische Jugendbildung von bisher 25 000 DM auf 35 000 DM zu erhöhen um eine richtliniengemäße Bezuschussung entsprechend den Förderungsgrundsätzen zu erreichen.
KR Rolf Mast stellte namens der CDU-Fraktion den Antrag die Mittel anstelle der bislang enthaltenen 35 000 DM ab dem Haushaltsjahr 1978 auf 50 000 DM aufzustocken.
Danach beschloß der Kreistag:
1. Die Entscheidung über die vorliegenden Anträge auf Förderung von Jugendfreizeitstätten wird auf die Dauer von mindestens 2 Jahren ausgesetzt.
2. Der Kreistag nimmt von dem Teilplan IV (Sozialpädagogische Dienste des Kreisjugendamts) Kenntnis.
3. Der Entwurf des Teilplans V (außerschulische Jugendbildung) wird wie vorgelegt angenommen.
Zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung im Landkreis Calw werden ab dem Haushaltsjahr 1978 50 000 DM bereitgestellt.
4. Die in Auftrag gegebene Kreisjugendplanung wird damit für vorläufig abgeschlossen erklärt.
Abschließend dankte er Kreisamtsrat Elser für die mühevolle Arbeit bei der Aufstellung des Teilplans Kreisjugendplan im Kreisentwicklungsprogramm.
Verteiler für Auszüge:
1 x Kreisjugendamt 1 x Sachbearbeiter 0ß0 1 x Kreisplanungsamt
013.32/1 1000/29.4.68 M