LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

I2.l2.l977

KT

KR Traub

39

44

i°

§ 10

Kreisentwicklungsprogramm;

hier: Vorläufiger Abschluß des Kreisjugendplans

-Vorlage H/173-

Kreisjugendamtsleiter Elser erläuterte dem Kreistag die Vorlage und wies darauf hin, daß der Jugend­wohlfahrtsausschuß in seiner Sitzung am 7.11.1977 beschlossen habe, an den Kreistag den Antrag zu richten, die Mittel fUr die außerschulische Jugendbildung von bisher 25 000 DM auf 35 000 DM zu erhöhen um eine richtliniengemäße Bezuschussung entsprechend den Förderungsgrundsätzen zu erreichen.

KR Rolf Mast stellte namens der CDU-Fraktion den Antrag die Mittel anstelle der bislang enthaltenen 35 000 DM ab dem Haushaltsjahr 1978 auf 50 000 DM aufzustocken.

Danach beschloß der Kreistag:

1. Die Entscheidung über die vorliegenden Anträge auf Förderung von Jugendfreizeitstätten wird auf die Dauer von mindestens 2 Jahren ausgesetzt.

2. Der Kreistag nimmt von dem Teilplan IV (Sozialpädagogische Dienste des Kreisjugendamts) Kenntnis.

3. Der Entwurf des Teilplans V (außerschulische Jugendbildung) wird wie vorgelegt angenommen.

Zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung im Landkreis Calw werden ab dem Haushalts­jahr 1978 50 000 DM bereitgestellt.

4. Die in Auftrag gegebene Kreisjugendplanung wird damit für vorläufig abgeschlossen erklärt.

Abschließend dankte er Kreisamtsrat Elser für die mühevolle Arbeit bei der Aufstellung des Teilplans Kreisjugendplan im Kreisentwicklungsprogramm.

Verteiler für Auszüge:

1 x Kreisjugendamt 1 x Sachbearbeiter 0ß0 1 x Kreisplanungsamt

013.32/1 1000/29.4.68 M