LANDKREIS CA LW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

12.12.1977

KT

KR Tmub

39

44

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§ 9

Förderung von Erho!ungse!nr!chtungen im und am Dorf und in der offenen Landschaft

-Vortage H/172-

KR Helber wies darauf hin, daß nach ihrer Auffassung der vorliegende Antrag vom Verwaltungs­und Wirtschaftsausschuß ein giatter Widerspruch gegen die langjährigen Bemühungen des Unter­ausschusses des Jugendwohlfahrtsausschusses sei. 1976 sei durch Kreistagsbeschluß die Förderung von Kinderspielplätzen durch den Landkreis abgelehnt worden, während nunmehr ein Antrag auf Förderung von Erholungsmaßnahmen im Rahmen einer Aktion des Landwirtschaftsamts, der auch Kinderspielplätze enthalte, plötzlich förderungsfähig sein solle. Für sie heiße das, daß die Jugendförderung hinter der Landwirtschaft rangiere.

KR Roller entgegnete hierauf, unterstützt von KR Steininger, daß seine Fraktion dem gestellten Antrag des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses auf Förderung der Erholungseinrichtungen im und am Dorf aus Gründen des Fremdenverkehrs zustimmen werde.

KR Trommer bat zu prüfen, ob bei dem Bau von Kinderspielplätzen im Rahmen dieser Aktion das Jugendamt als Beratungsstelle eingeschaltet werden könne.

Jugendamtsleiter Elser wies darauf hin, daß die öffentliche Jugendhilfe sehr unter Geldmangel leide. Im Interesse der Jugendlichen sei es dem Jugendamt letztlich egal, aus welchem Topf eine Fördermaßnahme finanziert werde.

KR Trommer schlug daraufhin vor, Absatz 1 des Antrags um folgenden Zusatz zu ergänzen:

Kinderspielplätze im Rahmen dieser Maßnahme sind unter Berücksichtigung der Richtlinien des Landkreises zu fördern. '*

Daraufhin beschloß der Kreistag einstimmig:

1. Der Landkreis gewährt im Rahmen der vom Kreistag im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel für Maßnahmen, die ab 1.1.1978 begonnen werden, Zuweisungen in analoger Anwendung der je­weiligen Richtlinien Uber Erholungseinrichtungen und Grundausstattungen im und am Dorf und

in der offenen Landschaft in Naherholungsgebieten des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt. Kinderspielplätze im Rahmen dieser Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Richtlinien des Landkreises zu fördern.

2. Die Zuweisungen betragen in der Regel 20 % der vom Landwirtschaftsamt anerkannten Kosten.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in besonders gelagerten Härtefällen Zuweisungen für bereits früher begonnene Maßnahmen zu gewähren.

Verteiler für Auszüge:

1 x Kreisjugendamt 1 x Sachbearbeiter OßO 1 x Amtsgrundbuch

013.32/1 1000/29.4.68 M