Öffentliche Sitzung des Kreistags am 31.10.1977

Als dritte Bewerberin stellt sich sodann Frau Dr. Palme dem Kreistag vor und schilderte ihren persönlichen und beruflichen Werdegang. Frau Dr. Palme wies darauf hin, daß sie seit 6 Jahren als Anösthesieörztin tdtig sei und zur Zeit leitende Oberärztin an den Städt. Kliniken Villingen und Schwenningen sei. Mit ihrer Bewerbung wolle sie eine gewisse Eigenständigkeit erhalten, da in Villingen-Schwenningen der Brauch sei, den 1. Oberarzt alljährlich zwischen Villingen und Schwenningen zu wechseln.

Auf die Frage von KR Traub bezüglich der Einrichtung sagte Frau Dr. Palme, daß nach ihrem ersten fluchtigen Eindruck die Einrichtung an sich sehr gut sei mit Ausnahme der Installation eines Nar­kosegasverdampfers, der sie gestört habe. Zum Chefarztvertrag sagte Frau Dr. Palme, daß sie hier­zu noch zwei Fragen habe, nämlich

1. bezüglich der Liquidation bei Vorsorgeuntersuchungen und

2. in Mehrbettzimmern.

Abschließend wies Frau Dr. Palme darauf hin, daß sie im Falle ihrer Wahl selbstverständlich zur Zusammenarbeit mit den Übrigen ärztlichen Kollegen bereit sei.

Sodann gab KR Roller für einige Kreisräte der CDU-Fraktion folgende Erklärung ab:

"1. Auf Grund der Erfahrung des Landkreises halten wir die seitherige Art der unbefristeten Chef­arztverträge nicht mehr für sinnvoll.

2. Infolge der erheblichen Bedenken ist eine Beratung dieser Probleme im Kreistag unbedingt er- forderlich. Einen Antrag hierzu wird der Fraktionsvorsitzende im Laufe dieser Sitzung stellen.

3. Nur mit Rücksicht auf die besondere Situation der Krankenversorgung im Bereich Nagold wird die CDU-Fraktion überhaupt an der Abstimmung teilnehmen.

Ohne eingehende Beratung der zukünftigen Verträge in diesem Gremium werde sich dies aber nicht mehr fortsetzen (auch keine Vertragsausweitungen oder ähnliches mehr). "

Für die Fraktion der Freien Wähler sagte KR Klepser, daß es bedauerlich sei, daß die Spitzenver­bände wie Krankenhausgesellschaft, Landkreistag, Städtetag aber auch die Kommunale Arbeit­gebervereinigung nicht in der Lage gewesen seien zeitgemäße Chefarztverträge, die nur Zeit­verträge sein können, auszuarbeiten. Die Verwaltung habe unter dieser Situation deshalb sehr zu leiden.

Namens der CDU-Fraktion stellte KR Traub den Antrag, das Thema Chefarztverträge, insbesondere die Frage der rechtlichen Befristung, zum Tagesordnungspunkt der nächsten Kreistagssitzung zu machen.

Für die SPD-Fraktion sagte KR Trommer, daß seine Fraktion in der Vergangenheit mit ihren Anträgen auf eine zeitliche Befristung der Chefarztverträge kein Glück gehabt habe. Es sei erfreulich, daß dies nun offensichtlich möglich sei.

Landrat Pfeiffer entgegnete hierauf, daß er in der Sache den Ausführungen von KR Klepser völlig zustimmen könne. Allerdings müsse er hinzusetzen, daß der Kreistag der falsche Adressat hierfür sei. Hier sei der Gesetzgeber anzusprechen. Auf Grund der derzeitigen Rechtslage, die ihm auf Grund einer Anfrage der SPD-Fraktion erst jüngst schriftlich von der Krankenhausgesellschaft be­stätigt worden sei, sei er gehalten im Falle der Wahl eines Chefarztes auf Zeit hiergegen Wider­spruch zu erheben. Die Rechtslage werde von den Kommunalen Spitzenverbänden ebenso beurteilt wie von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und der Kommunalarbeitsrechtlichen Vereinigung. Der Landkreis Böblingen habe eine Wahl auf Zeit vorgenommen; er habe letztlich aber seine Verträge abändern müssen.