öffentliche Sitzung des Kreistags am 31.10.1977

Bei diesem Stand der Debatte wurde die Sitzung auf Antrag von Landrat Pfeiffer unterbrochen und in nichtöffentlicher Sitzung weiterberaten. Hierzu waren weiter anwesend:

Frau Dr. Muller-Tessmann von der Kommunalen Arbeitgebervereinigung sowie der Ärztliche Direktor Dr. Schöpf vom Krankenhaus Nagold.

Dr. Schöpf sagte zu der Bewerbung von Frau Dr. Palme, daß Frauen mit Frauen gut auskommen können, dies aber nicht so sein mUsse. Mit Frau Dr. Keller, die als Oberörztin der Anästhesie- abteilung angestellt sei, habe man einen sehr guten Griff gemacht. Zur Bewerbung von Herrn Dr. Brand! sagte Dr. Schöpf, daß dieser noch sehr jung sei und ein kleineres Kreiskrankenhaus ein anderer Betrieb und ein anderes Stehvermögen erfordere als eine große Universitötsklinik mit vielen Assistenten. Nach seiner Meinung, die sich auch mit der von Frau Dr. Keller decke, sei Dr. Hillenbrand der bessere Bewerber. Beim Krankenhaus Nagold seien 2 OP-Pf!eger angestellt, die vom Kreiskrankenhaus Donaueschingen unter Dr. Hillenbrand ausgebildet worden seien. Er mUsse sagen, seit diese beiden OP-Pfleger in Nagold seien, laufe der Betrieb bestens.

KR BreitÜng wies darauf hin, daß Dr. Hillenbrand der ölteste Bewerber sei und damit auch die größte Lebenserfahrung mit sich bringe.

Landrat Pfeiffer gab dem Kreistag bekannt, Chefarzt Dr. BrockmUller der bis zum Ablauf des Monats Oktober Chefarzt fUr Anösthesie an den Krankenhäusern Calw und Nagold gewesen sei und dem auf Grund des Beschlusses des Kreistags vom 11.7.1977 als Chefarzt der Anästhesieabteilung am Kran­kenhaus Nagold gekündigt worden sei, habe gegen den Landkreis Klage erhoben und in der Klage­schrift im Falle der Wahl eines neuen Chefarztes eine Geldstrafe in unbestimmter Höhe sowie ein halbes Jahr Gefängnis fUr Landrat Pfeiffer gefordert. Landrat Pfeiffer unterstrich, daß die Situation in Nagold dringend die Wahl eines neuen Chefarztes fUr Anästhesie erfordere. Zusammen mit Frau Dr. Muller-Tessmann seien die Juristen des Landratsamts der Ansicht, daß die Wahl ohne großes Prozeßrisiko heute durchgefuhrt werden könne.

Die KR Braun und Klepser baten sodann um Auskunft, ob die Aufkündigung des Chefarztvertrags mit Dr. BrockmUller bezüglich dem Krankenhaus Nagold vertraglich möglich sei.

Frau Dr. Muller-Tessmann entgegnete hierauf, daß nach § 13 a und b des Chefarztdienstvertrags be­stimmt sei, daß sich der Krankenhausträger bei Bedarf, d.h. beim Vorliegen sachlicher GrUnde, das Recht Vorbehalte, bezüglich eines Krankenhauses zu kundigen. Weiter sprach sich Frau Dr. Muller- Tessmann dafUraus im Falle eines Prozesses die persönlichen GrUnde, die wie sie erfahren habe, zweifellos in großem Maße vorhanden sind, erst dann nach zuschieben, falls der Prozeß wider Er­warten einen fUr den Landkreis Calw ungünstigen Verlauf annehmen sollte.

KR Trommer wies darauf hin, daß der § 13 grundsätzliche Bedeutung habe. Der Landkreis sollte des­halb auch künftig in den Chefarztverträgen diese Bestimmung beibehalten, da er sonst auf seine Organisationshoheit verzichte.

KR Traub wies darauf hin, daß er auf Grund seiner gemachten Erfahrungen vor alle RechtsauskUnfte ein Fragezeichen setze, da dem Kreistag im Falle Dr. Benz schon einmal versichert worden sei, daß dieser Prozeß nicht verloren werden könne.

Frau Dr. Muller-Tessmann entgegnete hierauf, daß das Prozeßrisiko auf der Seite von Dr. Brock- mUller liege und sie es mit ca. 80 % einschätze. Im allerschlechtesten Falle habe der Landkreis vorübergehend 2 Chefärzte, d.h. man mUsse durch ÄnderungskUndigung die auf 30.6.1978 aus­gesprochen werden könne auf Ende des Jahres 1978 ordentlich kundigen.

Auf die Ausführungen von KR Traub entgegnete Landrat Pfeiffer, daß der Prozeß gegen Dr. Benz nur bezüglich der außerordentlichen Kündigung hätte verloren gehen können, bezüglich der ordent­lichen Kündigung jedoch nicht.