öffenttiche Sitzung des Kreistags am 28.6.1976
KR Buh! wies den Verdacht von KR Dutt auf ein Überzogenes Raumprogramm im Berufsschutzentrum Wimberg entschieden zurUck und bemerkte hierzu, daß es geradezu ein SchÜdbUrgerstreich gewesen wöre, hatte der Landkreis Ca!w das Berufsschutzentrum nach dem Schüterstand von 1970 gebaut.
KR Buh! hob weiter die Bedeutung der Landesfachk!asse fUr Bibüotheksassistenten an den Kaufm. Schu!en in Ca!w hervor, da diese wesent!ich dazu beitragen könne, das tnternat voü auszutasten. AbschÜeßend wies KR Buh! noch darauf hin, wie schwierig es sei, anhand der vorgegebenen Schüter- zah!en die Trendentwicktung im kaufm. und gewerb!. Berufsschutwesen vorherzusagen.
Landrat Pfeiffer führte sodann aus, daß der Landkreis Catw nicht gtönzen woüe mit der Zah! der Studierenden oder der in weiterführende Schuten gehenden Schüter, aber man möge doch auch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Der Landkreis Ca!w wöre geradezu schtecht beraten gewesen, hatte er das Berufsschutzentrum Catw-Wimberg nicht so gebaut, wie es heute dastehe. Diese Entscheidung sei richtig gewesen, das beweise auch die jöhrtich steigende Zaht der Berufsschüter in Catw. Mindestens bis 1985 sei mit jöhrtich steigenden Schüterzahten zu rechnen.
Landrat Pfeiffer führte weiter aus, daß der Landkreis im Hinbtick auf den Fremdenverkehr sehr stark daran interessiert sein müsse, viete "Muttiptikatoren" zu finden. Hierunter rechne er auch die Schüter der beantragten Landesfachktasse für Bibüotheksassistenten, die keine Mehrkosten fUr weitere Röume oder tntematszimmer mit sich brachten, jedoch der besseren Austastung und zutetzt auch noch ats Muttiptikatoren dem Fremdenverkehr dienen können. Die Verwattung habe dabei noch den weiteren Hintergedanken, daß sich dadurch unter Umstanden auch die beim Berufsschutzentrum einzurichtende Bibtiothek für den Landkreis Catw kostengünstig besetzen tasse.
Danach b e s c h t o ß der Kreistag einstimmig:
1. Zum Schutjahresbeginn 197^1977 wird nach § 14 SchVOG
a) eine 2-jahrige Berufsfachschute für Bürotechnik in Catw
b) eine 1-jährige Höhere Handetsschute in Catw und Nagotd
c) eine Sonderberufsfachschute für ternbehinderte Mädchen (Abt. Hauswirtschaft) in Catw
unter der Voraussetzung, daß die vom Oberschutamt festgetegten Mindestschüterzahten erreicht werden, eingerichtet.
2. Der Landkreis Catw erhebt unter der Voraussetzung, daß dem Schuttröger keine Verpachtung zur Erweiterung des Schüterwohnheims erwachst, keine Einwendungen gegen die Einrichtung einer Landesfachktasse für die Bibüotheksassistenten der Fachstufen [ und ü an den Kaufm. Schuten Catw zum Beginn des Schutjahres 197^/1977.