LANDKREiS CALW
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
28.6.1976
KT
LR Pfeiffer
37
44
i°
§ 8
Zuschüsse an ÜbertandhÜfewehren;
hier: Ausdehnung der Bezuschussung auf Fahrzeuge für H Üfeteistung ( S ehnet trettungsfahrzeuge) - Vortage tt/111 -
Ohne Aussprache b e s c h t o ß der Kreistag einstimmig:
1. Die Beschaffung von Fahrzeugen für Hitfeteistung (Schnettrettungsfahrzeuge) wird in die Bezuschussung der Fahrzeuge für ÜbertandhÜfewehren mit einbezogen.
2. Die Zuschüsse des Landkreises für sotche Fahrzeuge werden auf 20 % der ats beihitfefdhig an
erkannten Kosten festgesetzt.
Verteiler für Auszüge:
1 x Sachbearbeiter 1 x Rechnungsbeleg 1 x Kreisbrandmeister
013.32/1 1000/29.4.68 M