KREtSKRANKENHÄUSER

Nach dem neuen Krankenhausfinanzierungsgesetz sott der Betrieb der Kreiskrankenhäuser durch kostendeckende Pftegesätze abgesichert sein. Diese Kostensicherung erstreckt sich aber nur auf Kosten, wetche bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehen. Kosten, wetche darüber hinaus an- fatten, bteiben zwangstäufig am Krankenhausträger hängen. Deshatb ist nicht nur der Zahtungs- pftichtige, das sind in der Hauptsache die Ortskrankenkassen, sondern auch der Krankenhaus­träger setbst an einer sparsamen und wirtschafttichen Betriebsabwicktung interessiert.

Der Aufwand fUr tnvestitionen ist vom Grundsatz her durch die öffenttiche Hand, und zwar mit je einem Dritte! vom Bund, den Ländern und den Krankenhausträgern, zu tragen.

Ausgehend von diesem Prinzip ist der gesamte Verwattungshaushatt der Kreiskrankenhäuser in Ein­nahmen und Ausgaben ausgegtichen, erfordert atso theoretisch keinen Zuschußbedarf, tm Ver- mögenshaushatt dagegen ist - trotz dieses Grundsatzes - ein erhebticher Zuschußbedarf von rund 12 Mio. DM erfordertich und zwar

5,5 Mio. DM fUr den Neubau des Kreiskrankenhauses in Nagotd

6,4 Mio. DM für den Neubau des Personatwohngebäudes mit Schute in Nagotd

Die immer wieder anzutreffende Meinung, die Krankenhausträger seien durch das neue Kranken­hausfinanzierungsgesetz totat enttastet worden, trifft atso nicht zu. Dies bekommt der Landkreis Catw beim Neubau des Kreiskrankenhauses Nagotd kräftig zu spUren und zwar

a) durch manchmat unverständtiche Streichungen bei den förderungsfähigen Neubaukosten (bis jetzt sind nur rund 40 Mio. DM - Preisniveau 1973 -) anerkannt, während um die Anerkennung der resttichen Kosten noch gekämpft wird.

b) durch die Forderung des Landes, 40 % der ats förderungsfähig anerkannten Kosten vorzu­finanzieren gegen einen Zinssatz von nur 6,5 % (warum nimmt das Land diese Zwischenfinanzie- rungsmittet nicht zentrat auf, z.B. durch eine Krankenhausanteihe ?).

Trotz dieser besonderen Probteme kann der Landkreis Catw sich gtUcktich nennen, daß er mit dem Krankenhausneubau in Nagotd ins Programm aufgenommen werden konnte. Fata) ist atterdings die Konsequenz, wetche sich aus der Trägerschaft eines Krankenhauses ergibt:

Der Landkreis hat tetzttich das Defizit sowoht aus dem Betriebs­bereich ats auch aus dem tnvestitionsbereich aus eigenen Steuer- mittetn zu tragen.